Verwaltungsgericht gibt Banken Recht

Berlin muss nationale Bankenabgabe zurückzahlen

Deutschland muss die von 2011 bis 2014 erhobene Bankenabgabe zurückzahlen, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt. Deutsche Bank, Unicredit und DZ Bank bekommen erstinstanzlich Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Berlin muss nationale Bankenabgabe zurückzahlen

Berlin muss nationale Bankenabgabe zurückzahlen

Verwaltungsgericht gibt Deutsche Bank, Unicredit und DZ in erster Instanz Recht

wf Berlin

Deutschland muss die von 2011 bis 2014 erhobenen Bankenabgabe zurückzahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt nach eigenen Angaben entschieden. Konkret ging es um Deutsche Bank, Unicredit und DZ Bank. Weitere Klagen von Kreditinstituten gegen die Finanzaufsicht BaFin auf Rückzahlung der Altmittel sind laut Gericht anhängig. In den verhandelten Verfahren hatte die Deutsche Bank 605 Mill. Euro zurückverlangt, die Unicredit 334 Mill Euro und die DZ-Bank 64 Mill. Euro.

BaFin verwahrt Bankenabgabe

Die Klagen richten sich gegen die Finanzaufsicht BaFin. Als ausführende Behörde erlässt sie die Beitragsentscheide zur Bankenabgabe und verwahrt die Gelder. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, teilte das Gericht mit. Die Kammer hat die Berufung beim Hessischen Verwaltungsgericht und die Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht „wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache“ zugelassen. Die BaFin ließ vorerst offen, ob sie gegen die Entscheidung vorgeht. „Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis“, teilte sie auf Anfrage mit. Zunächst sei die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten. Davon hänge auch ab, ob die nächste Instanz angerufen werde.

Die Entscheidung des Gerichts dürfte im Disput um die Verwendung der Altmittel von 2,3 Mrd. Euro nur ein Zwischenschritt sein. Die deutsche Kreditwirtschaft hatte nach der Finanzkrise 2008 zunächst eine nationale Bankenabgabe an den Rettungsfonds Soffin zur Vorsorge für künftige Finanzkrisen gezahlt. Erst von 2016 an folgte die europäische Bankenabgabe, die in den Single Resolution Fund (SRF) floss. Die bis dahin national angesammelten Mittel blieben als Brückenfinanzierung in Form eines Darlehens bestehen. Mittlerweile ist der SRF mit 80 Mrd. Euro ausreichend dotiert. Die Brückenfinanzierung wird damit nicht mehr benötigt und ist seit Anfang 2024 ausgelaufen.

Regelung des Gesetzgebers steht aus

Das Frankfurter Verwaltungsgericht stuft die Bankenabgabe als Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion ein. Dies habe die mündliche Verhandlung ergeben. Die Richter stützten sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach muss eine solche Sonderabgabe „gruppennützig“ verwendet werden. Dies müsse auch nach Erhebung der Sonderabgabe fortlaufend sichergestellt sein, sei jedoch vorliegend nicht der Fall, urteilt das Gericht. Der Zweck der nationalen Bankabgaben sei mit dem Ablauf der Brückenfinanzierung ausgelaufen und vom Gesetzgeber nicht neu gefasst worden.

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung. Sie bestätige ihre Rechtsauffassung. Die Bürgerbewegung Finanzwende sprach von einem „herben Rückschlag“. Der „Etappensieg“ der Banken sei „erst einmal bitter“. Die schwarz-rote Koalition will die Altmittel für einen Mittelstandsfonds einsetzen.

Ampel kam zu spät

Die Ampel-Regierung hatte erst Mitte 2024 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die Altmittel der Bankenabgabe aus dem Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds Soffin übertragen worden wären. Wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode konnte das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen werden. Es verfällt damit. Der Soffin hatte die Kreditwirtschaft in der Finanzkrise mit Kapital stabilisiert. Ende 2024 wies er noch ein Defizit von 21,1 Mrd. Euro auf. Der Fonds hat aber noch Assets, darunter die Anteile des Bundes an der Commerzbank.

Der von Schwarz-Rot angestrebte Mittelstandsfonds soll Finanzierungen für große deutsche Mittelständler mit begrenztem Zugang zum Kapitalmarkt bereitstellen. „Wir werden die sogenannten Altmittel aus der früheren Bankenabgabe in Höhe von 2 Mrd. Euro gemeinsam mit der deutschen Kreditwirtschaft in einen Mittelstandsfonds einbringen“, steht im Koalitionsvertrag. Mit dem Kapitalgrundstock sollen bis zu 10 Mrd. Euro Eigen- und Fremdkapital für die digitale und klimaneutrale Transformation gehebelt werden.

Konkrete Gesetzesplanungen für den Mittelstandsfonds gibt es noch nicht, teilte die Bundesregierung im Juli auf eine parlamentarische Anfrage mit. Die Ausgestaltung des Fonds werde derzeit geprüft. „Die Prüfungen sind komplex“, schrieb die Bundesregierung in der Antwort. Sie umfasse Finanzverfassungsrecht, EU-Beihilfenrecht und Steuerrecht.