Berlins Vorstoß zum Bürokratieabbau reicht Banken nicht
Banken ächzen unter Bürokratie
Vorstoß des Finanzministeriums geht deutscher Kreditwirtschaft nicht weit genug
wf Berlin
Um 89 Mill. Euro Bürokratiekosten jährlich will das Bundesfinanzministerium die Kreditwirtschaft entlasten. Der Branche reicht dies nicht aus. Sie fordert mit Blick auf ihre Wettbewerbsfähigkeit „echte Schritte“ beim Bürokratieabbau: Der Umgang mit ESG-Risiken und Meldepflichten könnten branchenfreundlicher sein.
Die Umsetzung des EU-Bankenpakets in deutsches Recht will Berlin zum Bürokratieabbau in der Kreditwirtschaft nutzen. Das Bundesfinanzministerium hat zu dem Vorhaben eines „Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes (BRUBEG)“ einen Referentenentwurf vorgelegt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), Zusammenschluss der führenden Branchenverbände, dringt auf Nachbesserung.
Der sogenannten Proportionalität in Bezug auf kleine Institute gehe nicht weit genug, schreibt die DK zum Entwurf. Der Abbau von Meldepflichten reiche nicht aus, erhebliches Entlastungspotenzial werde nicht ausgeschöpft. Der Abbau von Bürokratie einschließlich von Informationspflichten führt laut Entwurf zur jährlichen Entlastung der Branche von 89 Mill. Euro. Die EU-Vorgaben lösen einen einmaligen Aufwand von 28 Mill. Euro aus, aber regelmäßig nur 0,9 Mill. Euro im Jahr.
Zudem fehlen der DK Punkte im Entwurf, die aus Branchensicht „hilfreich und dringend nötig“ wären. Dazu gehöre eine „rechtssichere und praxistaugliche gesetzlichen Regelung“ für einen Änderungsmechanismus zur Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für auf Dauer angelegte Bankverträge. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2021 müssen Kunden einer AGB-Änderung ausdrücklich zustimmen. Viele Institute mussten Gebühren zurückzahlen. Verbraucherschützer stemmen sich allerdings gegen den Wunsch der Branche nach einer gesetzlichen Lockerung.
Umsetzung von EU-Recht
Das Bundesfinanzministerium will nach eigenem Bekunden mit der Novelle Banken krisenfester machen und zugleich die Finanzierung der Realwirtschaft erleichtern. Umgesetzt wird das EU-Bankenpaket 1:1 in nationales Recht: die seit Jahresbeginn 2025 anwendbaren Eigenmittelverordnung CRR III und die in nationales Recht umzusetzenden Eigenmittelrichtlinie CRD VI.
Die CRD VI muss bis Anfang 2026 umgesetzt werden. Banken aus EU-Drittstaaten dürfen Kernbankleistungen (wie Einlagen-, Kredit- und Garantiegeschäft) nicht mehr isoliert grenzüberschreitend anbieten, sondern müssen Zweigestellen gründen. Die Zulassung ist an umfassende Vorschriften geknüpft und die Compliance-Anforderungen werden laufend überprüft.
Neu ist die Einbeziehung von ESG-Faktoren und Kryptowerten in das Risikomanagement. Die Institute müssen in der Lage sein, ESG-Risiken (Umwelt, Soziales, Governance) systematisch zu ermitteln, zu messen und zu steuern. Sie brauchen spezifische Pläne für den Umgang mit diesen finanziellen Risiken, Regelungen für die Unternehmensführung und zu internen Prozesse. Die ESG-Faktoren müssen sich auch in der Vergütungspolitik niederschlagen.
Im Umgang mit ESG-Risiken muss die Führungsspitze „fit &proper“ sein. Die DK begrüßt, dass der Entwurf der „Heterogenität und den strukturellen Besonderheiten des deutschen Bankensektors“ Rechnung trage. Bewährte Verfahrensweisen blieben damit erhalten. Die DK fordert vom Gesetzgeber jedoch mehr Rücksicht auf kleine und mittlere Institute. Sie würden nicht vollumfänglich von eigenen Transitionsplänen befreit, obwohl dies ein EU-Wahlrecht erlaube.
BaFin wird gestärkt
Gezielt gestärkt werden auch die Ermittlungsbefugnisse der Finanzaufsicht BaFin: Sie soll die hierzulande wachsende Kriminalität mit neuen Erscheinungsformen wie Geldwäschenetze, schwarzer Kapitalmarkt, kriminelle oder terroristische Vereinigungen beobachten und sich einschalten können. Dazu gehören auch technische Neuerung wie unerlaubte Geschäfte, die vielfach über das Internet beworben würden.
