Bankenverbände

BGH-Urteil zu Sofort hat ein finanzielles Nachspiel

Für die Verbände der privaten, genossenschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute hat der jahrelange Rechtsstreit mit dem Zahlungsauslösedienst Sofort ein Nachspiel: Nach Informationen der Börsen-Zeitung sollen sie rund 50 Mill. Euro an Klarna zahlen.

BGH-Urteil zu Sofort hat ein finanzielles Nachspiel

Von Bernd Neubacher, Frankfurt

Für drei Bankenverbände hat ein jahrelanger Rechtsstreit mit dem Zahlungsauslösedienst Sofort ein herbes Nachspiel: Nach Informationen der Börsen-Zeitung fordert das schwedische Fintech Klarna, das Sofort 2014 übernahm, vom Bundesverband deutscher Banken (BdB), dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband rund 50 Mill. Euro. Damit sollen, wie es heißt, 38 Mill. Euro an Schaden ersetzt werden, die Sofort vor Jahren durch das Vorgehen der Verbände entstanden sein sollen, ferner seither aufgelaufene Zinsen. Dem Vernehmen nach behält sich Klara darüber hinaus weitere Forderungen vor mit dem Argument, dass auch Kunden geschädigt worden seien. Ein entsprechendes Schreiben sei den Verbänden im März zugegangen. Der BdB als diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft teilt auf Anfrage „im Namen der beteiligten Verbände BVR, DSGV und BdB“ mit, „dass wir uns dazu nicht äußern“. Klarna erklärt: „Diese Information können wir so nicht bestätigen.“

Ob und inwieweit den Verbänden eine Frist gesetzt worden ist, war zu­nächst nicht in Erfahrung zu bringen. Dem Vernehmen nach lehnen die drei Organisationen die Forderung ab mit dem Argument, ein Schaden könne nicht quantifiziert werden.

Kostendruck

Stützen kann sich Klarna auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Der hatte im vorvergangenen Jahr in letzter Instanz ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr davor bestätigt. Auf einer Linie mit dem Bundeskartellamt hatte das OLG damals bestimmte von der Deutschen Kreditwirtschaft empfohlene Formulierungen in AGB zum Onlinebanking für rechtswidrig erklärt. Diese verboten, in Zeiten vor der Zahlungsrichtlinie PSD2, Kunden eine Weitergabe von Banking-Zugangsdaten, etwa an Sofort.

Vor diesem Hintergrund könnte sich Klarna auch an den Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) wenden, in dessen Reihen vor Jahren die Deutsche Postbank zu finden war, heißt es bei Beobachtern. Die finanzielle Forderung trifft die Verbände in einer Zeit zunehmenden Kostendrucks. Sollten Gespräche zwischen beiden Parteien über einen Vergleich scheitern, könnte Klarna sich entschließen, Klage einzureichen, heißt es.

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