EU-Wettbewerbspolitik

Brüssel erleichtert Beihilfen für Risikofinanzierungen

Die EU-Kommission bessert die Beihilferegeln an zwei Punkten nach: Vor allem sollen die Mitgliedsstaaten künftig leichter Start-ups und KMU mit Risikofinanzierungen versorgen können. Flexibler werden auch die Vorgaben für die kurzfristige Exportkreditversicherung.

Brüssel erleichtert Beihilfen für Risikofinanzierungen

ahe Brüssel

Die EU-Kommission will die nationale Förderung von Risikofinanzierungen erleichtern. Hierzu ändert die Brüsseler Behörde nun die entsprechenden Beihilfe-Leitlinien. Danach wird es für die Mitgliedsstaaten leichter, sowohl die Neugründungen von Unternehmen als auch allgemein kleinere und mittelgroße Unternehmen (KMU) beim Zugang zur Finanzierung zu unterstützen. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager verwies darauf, dass gerade Start-ups und KMU aktuell im Mittelpunkt der wirtschaftlichen Erholung Europas stünden. „Es ist von grundlegender Be­deutung sicherzustellen, dass diese Unternehmen Zugang zu Finanzmitteln haben, damit sie ihr Wachstumspotenzial optimal ausschöpfen und den grünen und den digitalen Wandel möglichst gut bewältigen können“, betonte sie.

Die neuen Vorgaben sehen unter anderem vor, die Anforderungen zu begrenzen, eine Analyse oder Nachweise vorzulegen, die die jeweilige Beihilfe auch rechtfertigt. Dies ist künftig nur bei Investitionen von mehr als 15 Mill. Euro pro Beihilfeempfänger nötig. Zudem werden die Prüfungsanforderungen bei Unternehmensneugründungen und noch im Aufbau befindlichen KMU vereinfacht. Dies betrifft insbesondere den Umfang der Nachweise, die die Mitgliedstaaten im Rahmen einer Ex-ante-Prüfung vorlegen müssen, um nachzuweisen, dass eine Beihilfe erforderlich, geeignet und angemessen ist.

Eine zweite kleinere Nachjustierung der Beihilferegeln betrifft die kurzfristige Exportkreditversicherung. Hier werden die Vorgaben ebenfalls flexibler gestaltet. Die Regeln sollen laut EU-Kommission aber auch weiter dafür sorgen, dass der Wettbewerb zwischen privaten und staatlich geförderten Exportkreditversicherern nicht verfälscht wird und die Versicherer in allen EU-Staaten die gleichen Regeln haben. Allerdings wurde unter anderem der Umsatz-Schwellenwert bei KMU angehoben, die unter bestimmten Umständen staatliche Versicherungen in Anspruch nehmen können. Sowohl bei den Risikofinanzierungen als auch bei den Kreditexportversicherungen treten die neuen Regeln am 1. Januar in Kraft.