Entscheidung

Brüssel haftet nicht für Abwicklung italienischer Bank

Die EU-Kommission ist nicht dafür verantwortlich, dass vor sechs Jahren die schwer angeschlagene italienische Banca delle Marche abgewickelt worden ist. Der EU-Behörde könne nicht vorgeworfen werden, die Rettung des Instituts verhindert zu haben,...

Brüssel haftet nicht für Abwicklung italienischer Bank

fed Frankfurt

Die EU-Kommission ist nicht dafür verantwortlich, dass vor sechs Jahren die schwer angeschlagene italienische Banca delle Marche abgewickelt worden ist. Der EU-Behörde könne nicht vorgeworfen werden, die Rettung des Instituts verhindert zu haben, urteilte am Mittwoch das Gericht der Europäischen Union, also die erste Instanz des EU-Gerichtshofs. Geklagt hatten Anteilseigner und Inhaber nachrangiger Schuldverschreibungen, die die EU-Kommission dafür haftbar machen wollten, dass das einst bedeutendste Institut der Region Marche entsorgt statt rekapitalisiert wurde. Die Kläger hielten der EU-Kommission vor, sie habe mit dem Hinweis, die Verwendung von Mitteln des Einlagensicherungsfonds könne eine Beihilfe darstellen, letztlich die Abwicklung erzwungen. Das Gericht sieht dies anders. Die EU-Kommission habe „weder gedroht noch Druck ausgeübt“, heißt es im Urteil. Entscheidend seien damals vielmehr der Milliardenverlust und ein Vermögensdefizit gewesen.