Brüssel krempelt Pensionsprodukt um
Brüssel krempelt Pensionsprodukt um
Brüssel krempelt Pensionsprodukt um
Fonds und Versicherer begrüßen Wegfall des Gebührendeckels
fed Brüssel
Sechs Jahre nach der Lancierung eines seinerzeit erfolglosen paneuropäischen Pensionsprodukts (PEPP) startet die EU-Kommission einen neuen Anlauf. EU-Kommissarin Maria Albuquerque zeigte sich bei der Präsentation des Vorschlags für ein umfassendes Gesetzespaket „zuversichtlich, dass „wir ein einfaches und nützliches Produkt schaffen“. Im Gegensatz zum ursprünglichen Design soll es künftig keine Begrenzung der Gebühren mehr geben, die Anbieter verlangen dürfen. Zudem soll auch die Pflicht entfallen, ein Altersvorsorge-Produkt unter dem PEPP-Label in mindestens zwei Ländern anbieten zu müssen. Diese Anpassungen werden unter anderem vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, dem GDV, begrüßt. Der Verband spricht von einem „wichtigen Schritt, um PEPP aus seiner Nische zu holen und den Marktzugang für neue Anbieter zu erleichtern.“ Seit 2019 haben gerade einmal zwei Anbieter in ganz Europa ein PEPP aufgelegt.
Zwei Modelle zur Auswahl
Die EU-Kommission schlägt zwei verschiedene Modelle vor: eine Basis-Option und eine anspruchsvollere Variante. Die Basis-PEPP muss zum weit überwiegenden Teil in börsliche Anlagen investiert sein und soll einer simplen Strategie folgen. Im Gegenzug ist die EU-Kommission bereit, in dieser Kategorie einen beratungsfreien Verkauf (execution only) zu erlauben. Brüssel hofft, dass sich beispielsweise Neobroker entscheiden, solche PEPP-Angebote online zu unterbreiten.
Alternativ können zum Beispiel Versicherungen oder aktiv gemanagte Fonds anspruchsvollere Offerten machen. Statt eines Gebührendeckels sollen hier die Prinzipien des Value for Money, also eines angemessenen Preis-Leistungsverhältnisses, gelten, wie sie gerade in den EU-Kleinanlegerregeln verhandelt werden. Der GDV lobt, dass in Zukunft das Angebot einer Basisvariante nicht mehr obligatorisch sein soll. „Das schafft deutlich mehr Spielraum bei der Entwicklung flexibler Vorsorgeprodukte.“
Der Fondsverband BVI begrüßt zwar, dass der Wegfall des Kostendeckels eine zentrale Hürde beseitige. Hauptgeschäftsführer Thomas Richter hält es aber für fraglich, ob die nationalen Regierungen eine steuerliche Förderung der Produkte gewähren werden. „Ohne steuerliche Anreize wird das Produkt auch künftig nicht erfolgreich sein.“
Neben den PEPP-Anpassungen enthält das EU-Rentenpaket Vorschläge für fortentwickeltere Rentennachverfolgungssysteme, für die automatische Einbeziehung aller Bürger in Zusatzrentensysteme (mit der Chance zum Opt-out) und für den Abbau von Hürden einer Konsolidierung unter den Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge.
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