Solvency II

Brüssel passt Vorgaben für Versicherer an

Deutschlands Versicherer begrüßen die delegierte Verordnung für Solvency II. Der Verband GDV lobt die „stabile, verlässliche Grundlage“.

Brüssel passt Vorgaben für Versicherer an

Brüssel passt Vorgaben für Versicherer an

GDV begrüßt delegierte Verordnung für Solvency II – Asmussen lobt verlässlichen Rahmen

fed Frankfurt

Die EU-Kommission hat am Mittwoch die delegierte Verordnung zur Solvabilitäts-Richtlinie (Solvency II) angenommen. Damit biegt die vor fünf Jahren gestartete Überprüfung der EU-Vorgaben für die Versicherer auf die Zielgeraden ein. Was auf den ersten Blick dröge klingen mag, hat umfangreiche Auswirkungen auf die Versicherungswirtschaft, bestimmen sich doch über Solvency maßgeblich die Kapitalanforderungen an Assekuranzen.

Die deutsche Versicherungsbranche begrüßt das nun erreichte Ergebnis. „Insgesamt können wir mit den überarbeiteten Kapitalanforderungen gut arbeiten“, erklärt Jörg Asmussen, der Hauptgeschäftsführer des GDV, also des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft. Das „ausgewogene Ergebnis der Überprüfung“ liefere den Unternehmen der Branche eine „stabile, verlässliche Grundlage“ für die langfristige Planung ihres Geschäfts.

Naturgemäß liegt der Planungshorizont von Versicherern weit in der Zukunft. Sie gehen typischerweise Verpflichtungen ein, deren Laufzeiten teilweise über 20 Jahre hinausreichen. Dadurch gewinnt der Zins, der für die Bewertung herangezogen wird und damit auch die Höhe der Kapitalanforderungen mitbestimmt, eine erhebliche Bedeutung. Die nun beschlossene delegierte Verordnung schaffe Klarheit, wie Rückstellungen zu bewerten seien. „Die Korrektur sorgt für eine verlässlichere Bewertung langfristiger Verpflichtungen und stärkt die Stabilität des Systems“, heißt es in einer Mitteilung des Gesamtverbands. Besondere Bedeutung habe dies für Lebensversicherer mit langfristigem Anlagehorizont. „Dank der angepassten Parameter können die Versicherer auch künftig auf solide Berechnungsmethoden bauen“, unterstreicht der Hauptgeschäftsführer.

Keine massive Kapitalentlastung

Die EU-Kommission ist zuversichtlich, dass die Reform von Solvency auch dazu beitragen wird, dass die Assekuranzbranche mehr finanziellen Spielraum gewinne, um „Kapital zur Finanzierung produktiver Investitionen in die Realwirtschaft der EU, einschließlich Risikokapital“, zu verwenden. In der Branche ist man hingegen skeptischer, was Erleichterungen bei den Kapitalanforderungen angeht. Eine spürbare Kapitalentlastung sei nicht zu erwarten, heißt es.

Wirksam ab Januar 2027

Delegierte Verordnungen gelten, sofern die europäischen Gesetzgeber, also EU-Parlament und Rat, innerhalb von drei Monaten nach der Annahme durch die EU-Kommission keinen Einspruch einlegen. Das geschieht in der politischen Praxis nur in Ausnahmefällen. Deshalb ist damit zu rechnen, dass der jetzt beschlossene delegierte Rechtsakt zu Solvency II im Februar nächsten Jahres im Amtsblatt der EU stehen wird. Allerdings tritt sein Inhalt erst ein Jahr später, nämlich Ende Januar 2027, in Kraft. Denn bis dahin soll auch die bereits verabschiedete, überarbeitete Solvency-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein.