Altersvorsorge

Brüssel schlägt Renten-Paket vor

Mit Änderungen an zwei Gesetzen (Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (IORP) und Paneuropäisches Pensionsprodukt (PEPP)) sowie mehreren nicht-legislativen Maßnahmen will die EU-Kommission dazu beitragen, dass Europas Bürger mehr für die private und betriebliche Vorsorge tun.

Brüssel schlägt Renten-Paket vor

Brüssel schlägt Renten-Paket vor

Reform des europäischen Pensionsprodukts PEPP – Automatische Einbeziehung aller Arbeitnehmer in Zusatzrentensysteme

Mit Änderungen an zwei Gesetzen (Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge IORP und Paneuropäisches Pensionsprodukt PEPP) sowie mehreren nicht-legislativen Maßnahmen will die EU-Kommission dazu beitragen, dass Europas Bürger mehr für die private und betriebliche Vorsorge tun.

fed/tl Brüssel/Frankfurt

Die EU-Kommission möchte einen weiteren Schritt hin zur Spar- und Investitionsunion machen und nimmt sich deshalb die private und betriebliche Altersvorsorge vor. EU-Kommissarin Maria Albuquerque stellte klar, dass es dabei nicht nur um die Sicherung der Finanzierung von künftigen Rentnern geht, sondern auch um die Zurverfügungstellung von Kapital für Infrastruktur und Innovation – und damit um die Wohlstandssicherung auch für nachfolgende Generationen.

Das von Albuquerque vorgestellte Paket an Maßnahmen und Gesetzen umfasst zum einen die umfassende Reform des Paneuropäischen Pensionsprodukts PEPP. Der Gebührendeckel soll entfallen, die Offerte eines Basisangebots nicht mehr zwingend sein und auch die Pflicht, das Produkt in mindestens zwei Staaten anzubieten, gestrichen werden.

Die Vorschläge treffen beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft auf Zustimmung: „Das neue PEPP ist die Chance, die Weichen für eine zukunftsfeste Altersvorsorge in der EU zu stellen“, erklärte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Es schaffe die Möglichkeit, einfache und integrierbare Produkte anzubieten, die Menschen EU-weit eine verlässliche Zusatzvorsorge ermöglichten, unterstrich Asmussen.

Chance zum Opt-Out

Ein zweites wichtiges Element des Pakets ist die automatische Einbeziehung von Arbeitnehmern in Zusatzrentensysteme. Hintergrund ist die Einschätzung der EU-Beamten, dass Europas Bürger in Sachen Altersvorsorge prokrastinieren, also Entscheidungen verschieben, weil sie unangenehm sind und weil sie zudem ihre eigene Absicherung im Alter tendenziell über- und damit ihren Zusatzvorsorgebedarf unterschätzen. Ausdrücklich unterstrich die portugiesische EU-Kommissarin, dass es jedem Arbeitnehmer freistehe, sich wieder abzumelden (Opt-Out).

Eine weitere Maßnahme ist die Bemühung, jedem einzelnen (digital) sichtbarer zu machen, wo sie oder er hinsichtlich der individuellen Rentenansprüche aktuell stehen. Zu diesem Zweck sollen Rentennachverfolgungssysteme fortentwickelt werden, also weit über die jährliche Standmitteilung der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus. „In Deutschland ist mit der digitalen Rentenübersicht hierfür bereits ein wesentlicher Grundstein zum Pension-Tracking gelegt“, heißt es dazu kommentierend vom GDV.

Änderungen schlägt die EU-Kommission des Weiteren an der IORP-Richtlinie, also den Regeln für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge, vor. Viele der Anbieter von Betriebsrenten und anderen Leistungen der zweiten Säule verfügten nicht über die ausreichende Größe, um effizient Vermögen zu verwalten. Deshalb will die EU-Kommission Barrieren abbauen, die aktuell noch der Konsolidierung in der Branche im Wege stehen.

Albuquerque räumte ein, dass die EU in Fragen der Altersvorsorge und Rentensicherung nur unterstützen könne und vor allem auf tatkräftiges Handeln auf nationaler Ebene angewiesen sei. Das gelte etwa für die Frage der steuerlichen Begünstigung des Altersvorsorgesparens. Auf EU-Ebene ließe sich zwar verabreden, dass beispielsweise ein PEPP-Produkt nicht steuerlich gegenüber nationalen Vorsorgeprodukten benachteiligt werden dürfe. Allerdings sei es Sache der Mitgliedstaaten, zu entscheiden, inwieweit sie überhaupt Steuerzugeständnisse gewährten.