Sicherungseinrichtung

BVR-Verbandsrat verabschiedet Plan für strengere Regeln für Krisenbanken

Die genossenschaftliche Sicherungseinrichtung soll weiterentwickelt werden. Vorschläge verabschiedete nun der BVR-Verbandsrat.

BVR-Verbandsrat verabschiedet Plan für strengere Regeln für Krisenbanken

BVR-Verbandsrat will strengere Regeln
für Krisenbanken

ste Hamburg

Der Verbandsrat des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) hat die in den vergangenen Monaten erarbeiteten Vorschläge zur Weiterentwicklung von Institutssicherung und Sicherungseinrichtung des Finanzverbunds am Donnerstag einstimmig verabschiedet. Das teilte eine BVR-Sprecherin im Anschluss an das Treffen in Berlin mit. In Kraft getreten sind die weiteren Befugnisse, die auch Änderungen in den Statuten der Sicherungseinrichtung erfordern, noch nicht. Der endgültige Beschluss soll auf der Mitte Juni 2026 geplanten Mitgliederversammlung gefasst werden.

Die Weiterentwicklung der Institutssicherung und Sicherungseinrichtung ist Folge mehrerer größerer Rettungsfälle im Genossenschaftssektor seit 2024. Das im Januar dieses Jahres gestartete Projekt zielt darauf ab, sogenannte Präventions- und Sanierungsbanken schneller und effektiver als bisher zu begleiten sowie Krisen zu verhindern, um finanzielle Schäden für den Verband zu vermeiden.

Keine Vorlaufzeiten bei Sanierung

Zu den verabschiedeten Vorschlägen gehören den Verbandsangaben zufolge ein generelles Teilnahme- und Rederecht der Sicherungseinrichtung bei Sitzungen der Organe aller Banken sowie eine Vereinfachung von Ausschlussverfahren. Ferner werden regionale Sanierungsausschüsse abgeschafft, um Vorlaufzeiten bei der Sanierung von Banken zu vermeiden. Zudem soll es deutlich erweiterte Möglichkeiten zu Beitragshöherstufungen für Präventionsbanken und auch für Banken geben, die gegen Sorgfaltspflichten verstoßen.

Als Präventionsbank stuft die Sicherungseinrichtung nach Informationen der Börsen-Zeitung inzwischen die in den vergangenen Jahren kräftig gewachsene Volksbank Brawo ein. Der Verband nahm dazu keine Stellung. Zuerst hatte das Nachrichtenportal „Finanz-Szene“ über Sorgen in der Gruppe mit Blick auf das niedersächsische Institut berichtet.

Das geltende Statut der Sicherungseinrichtung regelt Präventivmaßnahmen gegenüber Instituten ab Paragraph 12ff. Dort ist unter anderem festgelegt, dass der BVR die Ausarbeitung von Neustrukturierungsmaßnahmen durch ein Institut verlangen kann.