Check24 bietet TÜV-geprüften Kontovergleich

Börsen-Zeitung, 8.8.2020 lee Frankfurt - Der Portalbetreiber Check24 aus München hat sich nach eigenen Angaben als erster Anbieter in Deutschland eine Zertifizierung nach dem Zahlungskontengesetz gesichert. Wie das seit einigen Monaten mit einer...

Check24 bietet TÜV-geprüften Kontovergleich

lee Frankfurt – Der Portalbetreiber Check24 aus München hat sich nach eigenen Angaben als erster Anbieter in Deutschland eine Zertifizierung nach dem Zahlungskontengesetz gesichert. Wie das seit einigen Monaten mit einer Banklizenz ausgestattete Unternehmen am Freitag mitteilte, hat der TÜV Saarland das Gütesiegel in enger Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium eingeführt. Dafür sei eigens ein gesonderter Girokontenvergleich aufgebaut worden, der Verbrauchern einen transparenten Überblick über mehr als 550 Anbieter in Deutschland gemäß den Zertifizierungsbedingungen gibt, hieß es in der Mitteilung des Unternehmens.Das bereits 2016 in Kraft getretene Zahlungskontengesetz verpflichtet die Banken dazu, jedem Kunden ein Basiskonto auf Guthabenbasis anzubieten. Ziel war es, Menschen in prekärer wirtschaftlicher Situation den Zugang zum Zahlungsverkehr zu gewähren. Banken dürfen für das Basiskonto zwar Gebühren verlangen, müssen diese aber offenlegen. Zumindest bei Kunden mit regelmäßigen Gehaltseingängen waren Kontogebühren in den vergangenen Jahren aus der Mode gekommen, weil viele Banken und Sparkassen mit kostenlosen Girokonten Neukunden anlocken wollten. Dies hat sich durch den Negativzins geändert, zuletzt haben sogar einige Sparda-Banken, deren kostenlose Kontoführung seit Jahrzehnten zum Markenkern gehörten, das Angebot gestrichen.Der Abschied von der Gratiskultur im Privatkundensegment dürfte den Wettbewerb zwischen den Banken anheizen und eröffnet zugleich neue Geschäftsfelder für Vergleichsportale. “Wir sind sehr stolz, als erste Vergleichswebsite für Girokonten nach dem Zahlungskontengesetz zertifiziert zu sein”, lässt sich Rainer Gerhard, für das Ressort Karten & Konten zuständiger Geschäftsführer bei Check24 in der Mitteilung zitieren.