Clearingregeln bleiben bis Mitte 2022 bestehen

EU-Äquivalenzentscheidung zu britischen CCPs

Clearingregeln bleiben bis Mitte 2022 bestehen

ahe Brüssel – Trotz des Austritts Großbritanniens aus dem Binnenmarkt und der Zollunion zum Jahreswechsel bleiben die Regeln für britische zentrale Gegenparteien (Central Counterparties, CCPs) zunächst für weitere 18 Monate unverändert. Dies beschloss die EU-Kommission in einer ersten Äquivalenzentscheidung für die Zeit nach dem endgültigen Vollzug des Brexit. Die Brüsseler Behörde hatte den Schritt bereits grundsätzlich im Juli angekündigt und auf mögliche Risiken für die Finanzstabilität verwiesen, die sich ansonsten hätten ergeben können. Hintergrund ist der hohe Marktanteil der britischen CCPs im europäischen Clearinggeschäft.Die möglichen Gefahren für die Finanzstabilität hatte auch eine Analyse gezeigt, die die EU-Kommission zusammen mit der Europäischen Zentralbank (EZB) und der europäischen Abwicklungsbehörde SRB durchgeführt hatte. Der für die Finanzmärkte zuständige Kommissionsvize Valdis Dombrovskis betonte, Clearinghäuser spielten eine systemische Rolle im Finanzsystem. “Diese zeitlich begrenzte Entscheidung hat eine sehr praktische Begründung, da sie den EU-Marktteilnehmern die Zeit gibt, ihre übermäßigen Expositionen gegenüber CCPs mit Sitz in Großbritannien zu reduzieren, und den CCPs der EU die Zeit, ihre Clearingfähigkeiten aufzubauen. Die Expositionen werden dadurch ausgeglichener.”Auf die Äquivalenzentscheidung im Clearingbereich hatten Marktteilnehmer lange gedrungen, um Rechtssicherheit zu erhalten. Der künftige Marktzugang Großbritanniens im Finanzbereich ist nicht Bestandteil der laufenden Brexit-Verhandlungen über die künftigen bilateralen Beziehungen, sondern soll künftig über einseitige Äquivalenzentscheidungen aus Brüssel geregelt werden. Insgesamt hält Brüssel 28 dieser Gleichwertigkeitsbeschlüsse im Finanzsektor in Bezug auf Großbritannien für möglich.