Deutsche Börse

Clearstream Banking behebt Mängel

Die Clearstream Banking Frankfurt hat von der BaFin gerügte Mängel teilweise behoben. Laut der Deutschen Börse sind u.a. die geforderten zusätzlichen Eigenmittel bereits gestellt worden.

Clearstream Banking behebt Mängel

ck Frankfurt

Die zur Deutschen Börse gehörende Clearstream Banking Frankfurt hat von der BaFin gerügte Mängel zu einem großen Teil abgestellt. Wie der Marktbetreiber erklärte, sind die im Risikomanagement festgestellten Mängel teilweise behoben und die von der BaFin geforderten zusätzlichen Eigenmittel bereits gestellt worden.

Die BaFin hatte mitgeteilt, dass sie am 20. April 2022 gegenüber der Clear­stream Banking AG (Frankfurt) das Vorhalten zusätzlicher Eigenmittel angeordnet hat. Die BaFin habe außerdem gegenüber der Clear­stream Banking AG angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen und eine regelmäßige Berichtspflicht der Clear­stream Banking AG gegenüber der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank zum Fortschritt der Mängelabstellung angeordnet. Nach einer Sonderprüfung sei die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation bei der Clearstream Banking AG nicht in allen geprüften Bereichen gegeben gewesen.

Anfang 2021 habe die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde eine Prüfung über die Einhaltung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement durchgeführt, so die Deutsche Börse. Geprüft worden seien zum Prüfungszeitpunkt geltende Prozesse zur Einhaltung steuerrechtlicher Regelungen. Die Clearstream Banking AG habe bereits unmittelbar nach Durchführung der Prüfung Maßnahmen zur Stärkung des Risikomanagements initiiert, so dass die internen Sicherungsmaßnahmen bereits heute wesentlich gestärkt und die – zum Prüfungszeitpunkt – aufgezeigten Schwächen bereits teilweise abgestellt seien. Insbesondere seien entsprechende Kapitalzuschläge zur weiteren Stärkung des Risikomanagements bereits durch das Institut vorweggenommen worden. Die Aktie des Marktbetreibers sank am Freitag in einem festeren Gesamtmarkt bis auf 164,15 Euro und schloss mit einem Verlust von 3,3% bei 164,50 Euro.

Seit ihrer Neuaufstellung infolge des Wirecard-Skandals geht die Aufsicht rigoroser gegen Missstände in der Finanzbranche vor und kommuniziert dies auch aktiver als früher. So hat sie kürzlich mitgeteilt, dass sie am 2. August ein Bußgeld von 5,1 Mill. Euro gegen die Bank of America wegen verspätet angegebener Stimmrechtsmitteilungen verhängt. Die DZ Bank wurde im April gerügt, weil sie nach Auffassung der BaFin die Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche nicht hinreichend erfüllt hat. Die Raiffeisenbank Raisting wurde dafür gerügt, dass sie gegen die Vorgaben für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verstoße. Die Stifel Bank Europe wurde im Juni aufgefordert, Mängel zu beheben, die der BaFin zufolge einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation entgegenstehen.

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