Hauptversammlung

Commerzbank lässt über Vergütungsbericht abstimmen

Auf dem Aktionärstreffen am 11. Mai stehen unter anderem die Boni der Manager zur Wahl, die künftig verstärkt in Aktien ausgezahlt und von der Hauptversammlung genehmigt werden sollen.

Commerzbank lässt über Vergütungsbericht abstimmen

lee Frankfurt

Die Commerzbank verordnet sich neue Umgangsformen gegenüber ihren Aktionären. Wie aus der am Freitag veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung hervorgeht, stellt das Institut auf der virtuellen Hauptversammlung am 11. Mai erstmals seinen Vergütungsbericht zur Abstimmung. Sofern die Anteilseigner dafür votieren, soll diese Praxis auch in Zukunft beibehalten werden. Auch wenn ein negatives Votum angesichts der üblicherweise geringen Präsenzen auf Aktionärstreffen in Deutschland unwahrscheinlich ist, signalisiert das Management damit eine ungewohnte Bereitschaft, sich an seinen tatsächlichen Leistungen messen zu lassen. Zudem soll eine Aktienbesitz-Richtlinie für den Vorstand eingeführt und der aktienbasierte Anteil an den Boni erhöht werden.

Weitere Tagesordnungspunkte sind die Mandatierung der bereits für 2021 und die Zwischenberichte des laufenden Jahres bestellten Wirtschaftsprüferin KPMG für das gesamte Geschäftsjahr 2022, die variable Vergütung von Vorstandsmitgliedern stärker an Nachhaltigkeitsziele zu knüpfen sowie eine Verkürzung der Amtszeiten von Aufsichtsratsmitgliedern von bislang fünf auf vier Jahre. Dies greife eine Diskussion über die im internationalen Vergleich teilweise als zu lang empfundene Amtszeit von Aufsichtsratsmitgliedern auf, teilt die Commerzbank dazu mit. Zudem soll die Hauptversammlung per Satzungsänderung die Möglichkeit erhalten, noch kürzere Amtszeiten bei der Wahl ihrer Vertreter zu bestimmen, um die personelle Kontinuität und Flexibilität des Gremiums zu erhöhen.

Wie das Institut mitteilt, wird die Veranstaltung von 10 Uhr an live im Internet übertragen. Das Stimmrecht könne im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt werden. Wie bereits im Vorjahr können die Anteilseigner ihre Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung über ein elektronisches Investorenportal einreichen. Bei fristgerechter Einreichung der Fragen sind zudem Nachfragen am Tag der Hauptversammlung möglich.