Folge des BGH-Urteils

Commerzbank muss bis zu 10 Mill. Euro Strafzinsen zurückzahlen

Das BGH-Urteil zu den Verwahrentgelten kostet die Commerzbank bis zu 10 Mill. Euro. Voraussetzung ist, dass die Kunden die zu Unrecht erhobenen Strafzinsen zurückfordern.

Commerzbank muss bis zu 10 Mill. Euro Strafzinsen zurückzahlen

Commerzbank muss bis zu 10 Mill. Euro zurückzahlen

dpa-afx Frankfurt

Die zeitweise erhobenen Strafzinsen könnten für die Commerzbank ein teures Nachspiel haben. Auf rund 10 Mill. Euro summiere sich die Entschädigung für die schätzungsweise 40.000 betroffenen Kundinnen und Kunden, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Voraussetzung ist, dass sich die inzwischen von der Bank angeschriebenen Kunden zurückmelden. Eine Sprecherin der Bank wollte den Bericht am Freitag nicht kommentieren.

Von Juni 2014 an mussten Geschäftsbanken Zinsen zahlen, wenn sie Gelder bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parkten. Etliche Geldhäuser gaben die Kosten dafür an ihre Kundschaft weiter und verlangten – meist erst ab einem bestimmten Freibetrag – sogenannte Verwahrentgelte. So auch die Commerzbank für Guthaben oberhalb von 50.000 Euro.

Als die EZB die Negativzinsen im Juli 2022 abschaffte, fielen die Verwahrentgelte bei der Commerzbank wie auch bei den übrigen Banken und Sparkassen wieder weg. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte im Februar 2025, dass Banken und Sparkassen Verwahrentgelte nicht für Einlagen auf Spar- und Tagesgeldkonten erheben dürfen. Negativzinsen stünden dem Vertragszweck Sparen „diametral entgegen“.