Mängel in Geldwäscheprävention

Commerzbank muss Strafe von 1,5 Mill. Euro zahlen

Knapp 1,5 Mill. Euro muss die Commerzbank zahlen, weil sie teils Sorgfaltspflichten in der Geldwäscheprävention vermissen ließ. Kundendaten seien nicht in gebotenem Maße aktualisiert worden, bemängelt die BaFin.

Commerzbank muss Strafe von 1,5 Mill. Euro zahlen

Commerzbank
muss Strafe von
1,5 Mill. Euro zahlen

fir Frankfurt

Wegen Defiziten in der Geldwäscheprävention hat die BaFin der Commerzbank eine Strafe von 1,45 Mill. Euro verpasst. Die Finanzaufsicht bemängelt, dass das Finanzinstitut und die frühere Online-Tochter Comdirect Bank, die Ende 2020 auf die Commerzbank verschmolzen wurde, Kundendaten nicht im gebotenen Maße auf Stand gebracht und gegen Sorgfaltspflichten verstoßen habe.

Sicherungsmaßnahmen unzureichend

So seien Kundendaten nicht fristgerecht bzw. ausreichend aktualisiert worden und interne Sicherungsmaßnahmen unzureichend gewesen, teilte die BaFin am Montag mit. Banken sind angehalten, Neukunden zu identifizieren und Daten wie Name und Adresse zu dokumentieren. Diese Informationen müssen regelmäßig aktualisiert werden.

Zudem seien in drei Fällen verstärkte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden unzureichend gewesen, heißt es. Dabei handelt es sich in der Regel um politisch exponierte Personen (PEP), was hochrangige Persönlichkeiten etwa aus Politik, Verwaltung oder Gerichtsbarkeit sein können. Sie müssen nach Geldwäscherecht besonders streng geprüft werden.

Datenaktualisierung abgeschlossen

Laut Commerzbank sind im Zuge der Integration der Comdirect Vorgaben zur Legitimationsprüfung von Neukunden sowie Prozesse und Kontrollen zur Aktualisierung von Kundendaten in der Comdirect überprüft worden. „Prozesse wurden entsprechend angepasst und die Datenaktualisierungen bereits im Jahr 2022 vollständig abgeschlossen“, teilte eine Sprecherin mit.

Die Bank habe im engen Austausch mit der BaFin gestanden und sei den Auflagen nachgekommen.

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