Cum-ex-Ermittlungen gegen Clearstream

Staatsanwaltschaft zielt auf Kunden und Mitarbeiter

Cum-ex-Ermittlungen gegen Clearstream

dm Frankfurt – Die Staatsanwaltschaft Köln hat am Dienstag im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung die Räume von “Beschuldigten” bei der Deutschen Börse in Eschborn durchsucht. Im Fokus steht dabei der zur Deutschen Börse gehörende Zentralverwahrer Clearstream. Die Durchsuchungen erfolgten “im Rahmen von Ermittlungen gegen Kunden und Mitarbeiter”, bestätigte die Deutsche Börse und erklärte, wie bereits in der Vergangenheit “mit den Ermittlungsbehörden vollumfänglich” zu kooperieren. Laut einem Sprecher der Börse gab es auch eine Durchsuchung bei Clearstream Banking Luxemburg. Am Aktienmarkt geriet die Deutsche-Börse-Aktie nach Bekanntwerden der Razzia durch das “Handelsblatt” unter Druck und schloss gestern 1,8 % tiefer bei 128,95 Euro.Die für das Unternehmen offenbar überraschend gekommene Razzia geschah laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln im Rahmen des Verfahrenskomplexes um die Cum-ex-Geschäfte. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im September 2017 laut Deutscher Börse ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Beteiligung eines Mitarbeiters von Clearstream Banking “an der Umsetzung von Transaktionen von Marktteilnehmern über den Dividendenstichtag (Cum/Ex-Transaktionen)” eröffnet (vgl. BZ vom 6. April 2018).Auf der Bilanzpressekonferenz 2019 hatte Deutsche-Börse-Chef Theodor Weimer erklärt, das primäre Interesse der Staatsanwaltschaft an Clearstream dürften die Daten zu Cum-ex-Transaktionen sein. Auf Anfrage äußerte sich Clearstream nicht, gegen wie viele Mitarbeiter ermittelt wird und ob es bereits interne Konsequenzen als Folge des 2017 eröffneten Verfahrens gegeben habe.Bei Cum-ex-Transaktionen wurde eine jahrzehntelang bestehende Gesetzeslücke ausgenutzt und Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag herum mit Dividendenanspruch (cum) gekauft, danach aber ohne Dividendenanspruch (ex), aber mit Dividendenkompensationszahlung an den Käufer geliefert. Damit verbunden waren Leerverkäufe und Leihgeschäfte, die etwa über Clearstream als Zentralverwahrer abgewickelt wurden. Über verschiedene Konstruktionen sollen nach Ansicht der Ermittler Kapitalertragsteuern auf Dividendeneinkünfte erstattet worden sein, die gar nie abgeführt wurden. Damit soll ein Steuerschaden entstanden sein, der sich je nach Schätzung im zweistelligen Milliardenbereich bewegen soll.Laut Aussagen aus dem Jahr 2016 von Mathias Papenfuß, damals Vorstand Operations bei Clearstream, im Cum-ex-Untersuchungsausschuss des Bundestags war Clearstream nicht in der Lage, Leerverkäufe zu erkennen. Eine Prozessänderung, die sich sachgerecht für eine kleine Anzahl von Transaktionen auswirke und dafür aber nachteilig für das Gros aller anderen Transaktionen wäre, hätten den Effekt bewirkt, dass entsprechend viele Transaktionen, die ganz normal abgewickelt worden wären, mit einer Besteuerungssystematik und einem neuen Ablauf hätten verarbeitet werden müssen.