Bundesfinanzhof

Cum-ex-Geschäfte mit Dividendentiteln illegal

Der Bundesfinanzhof hält Cum-ex-Geschäfte mit Dividendentiteln auch steuerrechtlich für unzulässig. Das höchste deutsche Steuergericht wies in dem lange erwarteten Urteil die Revision eines US-Pensionsfonds zurück, der sich als Teil eines...

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