„Das Konzept des Pre-Marketing abschaffen“
„Das Konzept des Pre-Marketing abschaffen“
Im Gespräch: Frank Dornseifer
„Das Konzept des Pre-Marketing abschaffen“
Der Geschäftsführer des Verbands alternativer Investments über den grenzüberschreitenden Vertrieb von Fonds
Die Anbieter alternativer Investments hoffen, dass das EU-Marktinfrastruktur-Paket den grenzüberschreitenden Fondsvertrieb vereinfacht. Und dass Sondierungsgespräche zwischen Anbietern und Investoren über Produkt- und Konzeptideen von Anzeige- und Berichtspflichten ausgenommen werden.
fed Brüssel
Das große Marktinfrastruktur-Gesetzespaket der EU, dessen Vorlage in den nächsten Tagen erwartet wird, weckt sehr unterschiedliche Erwartungen der Finanzindustrie. Der Bundesverband Alternativer Investments (BAI) hofft auf Nachbesserungen beim grenzüberschreitenden Fondsvertrieb.
In einem echten Binnenmarkt müsse mit der Errichtung beziehungsweise der Zulassung in einem Mitgliedstaat automatisch auch der Vertrieb in der gesamten Europäischen Union eröffnet sein, argumentiert Frank Dornseifer, Geschäftsführer des Verbands. Im BAI sind Assetmanager sowohl liquider als auch illiquider alternativer Investments sowie IT-Dienstleister, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Kanzleien vereinigt – von Blackrock über Carlyle bis KKR und von AGI über DWS bis Deka. „Aktuell haben wir jedoch ein zeit- und kostenintensives Notifizierungsverfahren zwischen den jeweiligen Aufsichtsbehörden, was aus meiner Sicht einen Anachronismus darstellt“, moniert Dornseifer. An dieser Stelle müsse der europäische Gesetzgeber, also müssten auch die Mitgliedstaaten, „konsequent durchgreifen, sonst kommen wir auch beim Projekt Savings und Investments Union nicht weiter.“
BAI erkennt kein Marktversagen
Konkret plädiert Dornseifer dafür, „das fragwürdige Konzept des sogenannten Pre-Marketing abzuschaffen.“ Sondierungsgespräche zwischen Anbietern und Investoren im Hinblick auf Produkt- und Konzeptideen sollten zum einen von Anzeige- und Berichtspflichten ausgenommen werden. Zum anderen sollten Europas Gesetzgeber klarstellen, dass diese gerade kein Marketing darstellten. „Hier gab es bislang zum Teil unterschiedliche Interpretationen der nationalen Aufsichtsbehörden, so dass die EU-Kommission beziehungsweise ESMA in der Pflicht sind, wirklich einheitliche Standards zu schaffen“, fordert der BAI-Geschäftsführer. Zumal es in der Sache nicht nachvollziehbar sei, dass die Aufsicht schon in der Vorerrichtungsphase eines Fonds reglementiert. „Nicht ohne Grund war die Einführung des Pre-Marketing-Regimes ja auch sehr umstritten“, erinnert Dornseifer. „Es gab und gibt hier auch nach unseren Erkenntnissen kein Marktversagen, was so etwas gerechtfertigt hätte.“ Zudem erhielten die Aufsichtsbehörden ohnehin alle Informationen zu Fonds, die aufgelegt, verwaltet und vertrieben werden. „Wir müssen pragmatisch denken und Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit stärken“, unterstreicht Dornseifer und fügt an: „Ich erwarte hier jetzt klare Signale, denn diese werden gebraucht!“
Warnung vor Halbherzigkeit
Natürlich, so stellt er klar, sei es begrüßenswert, wenn sich die EU-Kommission bemühe, Fragmentierung auf europäischen Kapitalmärkten zu überwinden und grenzüberschreitende Tätigkeiten zu vereinfachen. Wichtig sei jedoch, dass sie dabei nicht auf halbem Wege stehenbleibe, betont Dornseifer.
