Der Postbank droht Anfechtungsklage

Beherrschungsvertrag unter Beschuss - Frist für Aktionäre läuft

Der Postbank droht Anfechtungsklage

Von Stefanie Schulte, FrankfurtZu den vielen gerichtlichen Klagen, mit denen sich die Deutsche Bank auseinandersetzen muss, könnte eine weitere hinzukommen: Gegen den Postbank-Hauptversammlungsbeschluss zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, den die Postbank mit der Deutschen Bank geschlossen hat, haben Aktionäre eine Anfechtungsklage angekündigt. Dies geht aus einer Mitteilung hervor, die die Deutsche-Bank-Tochter DB Finanz-Holding im Bundesanzeiger veröffentlichte. Sprecher von Deutscher Bank und Postbank wollten dies nicht kommentieren.Die Deutsche Bank bietet dem Postbank-Streubesitz als Ausgleich entweder eine Barabfindung von 25,18 Euro je Stückaktie oder eine jährliche Ausgleichszahlung von brutto 1,89 Euro je Titel (vgl. BZ vom 6. Juni). Die Annahmefrist für das Abfindungsangebot endet am 27. August 2012, wie dem Bundesanzeiger zu entnehmen ist.Falls die Kläger Erfolg hätten, würde jedoch der auf der Postbank-Hauptversammlung am 5. Juni beschlossene und bereits ins Handelsregister eingetragene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag unwirksam. Im schlimmsten Fall sei nicht auszuschließen, dass “der durch die Annahme des Barabfindungsangebots zustande kommende Kaufvertrag” rückabgewickelt werden müsse, warnt die DB Finanz-Holding im Bundesanzeiger. Die Anfechtungsfrist läuft bis zum 5. Juli. Allerdings kann die Postbank versuchen, in einem so genannten Freigabeverfahren feststellen zu lassen, “dass die Erhebung der Klage der Eintragung nicht entgegensteht und Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen”, wie betont wird. Die Erfolgschancen der Bank in einem solchen Fall werden in Finanzkreisen als recht groß bewertet.Woher die Klageankündigung stammt und welche Argumente dahinterstecken, ist unklar. Als wenig wahrscheinlich gilt, dass sie von den Erben des Medienunternehmers Leo Kirch ausgeht, auch wenn diese immer wieder gegen Hauptversammlungen der Deutschen Bank klagen. Auch andere allgemein als Berufskläger bekannte Akteure sollen nicht aktiv geworden sein.Eine Anfechtungsklage gegen den Vertrag zwischen Postbank und Deutscher Bank plant auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) nicht, wie deren Vorstandsmitglied Daniel Bauer der Börsen-Zeitung sagte. Die SdK hatte die Postbank in der Vergangenheit öffentlich kritisiert, weil Kleinaktionäre bei dem Abfindungsangebot aus ihrer Sicht zu schlecht wegkommen. Wahrscheinlich wird sie die Abfindung daher später in einem Spruchverfahren prüfen lassen.