Deutsche Forfait schreibt Forderung ab

Börsen-Zeitung, 18.1.2017 ab Düsseldorf - Der Außenhandelsfinanzierer Deutsche Forfait (DF) muss nach einem letztinstanzlich ergangenen Urteil eine Forderung abschreiben. Wie ad hoc mitgeteilt wird, hat die Inanspruchnahme eines...

Deutsche Forfait schreibt Forderung ab

ab Düsseldorf – Der Außenhandelsfinanzierer Deutsche Forfait (DF) muss nach einem letztinstanzlich ergangenen Urteil eine Forderung abschreiben. Wie ad hoc mitgeteilt wird, hat die Inanspruchnahme eines Familiengesellschafters eines in Dubai ansässigen Handelshauses aus einer persönlichen Garantie keinen Bestand. Die Forderung war zuletzt mit einem Wert von 4,9 Mill. Euro im Restrukturierungsportfolio im Rahmen des Insolvenzplans angesetzt worden. Das Portfolio war mit einem Fortführungswert von 27,5 Mill. Euro bewertet worden. Zwar reduziere sich infolge der Wertkorrektur der Gesamtwert der den Insolvenzgläubigern zustehenden Vermögenswerte deutlich, für das Konzernergebnis der DF sei die Wertberichtigung aber nicht unmittelbar ergebniswirksam. Eine Auswirkung auf das Konzernergebnis ergebe sich allenfalls mittelbar, wenn es nicht gelinge, mindestens 24 Mill. Euro aus der Verwertung des Restrukturierungsportfolios zu erlösen. Für den Konzern stünden maximal 0,8 Mill. Euro im Feuer, die an die Insolvenzgläubiger zu zahlen seien.