Deutsche Kreditwirtschaft für EBA-Umzug nach Frankfurt
bg Frankfurt – Die jüngst von der EU-Kommission gestartete öffentliche Konsultation zum Wirken der europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervision Authority, ESA) hat die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) am Mittwoch für eine Stellungnahme genutzt. Darin spricht sich die DK dafür aus, die Tätigkeit der EU-Aufsichtsbehörden im Finanzsektor kritisch zu überprüfen. Zwar sei anzuerkennen, dass die ESAs zu einer verstärkten aufsichtlichen Konvergenz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beigetragen hätten. Allerdings seien dabei “wiederholt Überschreitungen der Vorgaben des Europäischen Gesetzgebers und eine Tendenz zur Selbstmandatierung im Hinblick auf Leitlinien und Empfehlungen” festzustellen gewesen, die kritisch zu hinterfragen seien. In Bezug auf eine mögliche Kompetenzerweiterung sei das Für und Wider sorgfältig abzuwägen.Denn im deutschen Finanzsektor wird kritisch beäugt, dass die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) erweiterte Zuständigkeiten im Verbraucherschutz erhalten soll. Banken und Sparkassen lehnen das entschieden ab, wie es in der Stellungnahme heißt. Die ESMA habe mehrfach versucht, “politisch zu agieren und Entscheidungen des europäischen Gesetzgebers auszuhebeln, was aus demokratischen und rechtsstaatlichen Erwägungen problematisch” sei. Zudem sei Verbraucherschutz eng mit nationalen Rechtsvorschriften verwoben, so dass ein optimaler Verbraucherschutz besser in den Händen nationaler Aufseher zu gewährleisten sei, meint die DK.Im Rahmen der Konsultation soll geklärt werden, wie die zukünftigen Aufgaben und Strukturen der drei europäischen Aufsichtsbehörden (ESMA, EBA, EIOPA) gestaltet werden sollen. Dabei wäre nach Einschätzung der DK eine Verlegung des Sitzes der EBA nach Frankfurt infolge des Brexit “durchaus zweckmäßig”, etwa wegen der Nähe zur Europäischen Zentralbank als Aufsichtsbehörde. An der Finanzierung der (häufig über knappe Budgets klagenden) Behörden solle sich nichts ändern. Bei der Regulierung von grenzüberschreitend tätigen Instituten wird eine weiter vertiefte aufsichtliche Konvergenz angemahnt.