Eigenkapitalstruktur der Landesbanken

Diskussion um Kapitalstruktur der Helaba

Das Land Hessen ist bei der Helaba mit Änderungen der Kapitalstruktur konfrontiert. Das führt zu einer politischen Debatte um die Finanzierung.

Diskussion um Kapitalstruktur der Helaba

Diskussion um Kapitalstruktur der Helaba

FDP stellt Fragen zur Landesbank – EBA fordert Änderung bei stillen Einlagen

wbr Frankfurt

Die Diskussion um notwendige Veränderungen bei der Kapitalstruktur der Helaba hat die politische Debatte erreicht. Marion Schardt-Sauer, haushaltspolitische Sprecherin der FDP im Hessischen Landtag, forderte am Dienstag von der Landesregierung Klarheit über die Eigenkapitalsituation der Landesbank und die Auswirkungen einer Kapitalanpassung auf den Landeshaushalt.

Hintergrund sind stille Kapitaleinlagen, die das Land Hessen schon vor Jahren in die Bank eingebracht hatte. Bislang erfüllten diese Kapitaleinlagen die Anforderungen der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) an CET1-Kapital.

Untersuchung der EBA

Ob stille Einlagen tatsächlich mit hartem Kapital gleichzusetzen sind, ist in einer europaweiten Untersuchung der Kapitalstruktur der Banken durch die Europäische Bankenaufsicht EBA aber infrage gestellt worden. Die Helaba teilte mit, dass eine Arbeitsgruppe der Bank und ihrer Träger ein Konzept erarbeitet habe, das die EBA-Anliegen aufgreift. Dabei dürfte es um die Umwandlung der stillen Einlagen in andere Kapitalformen gehen. Die Organe der Bank hätten die Eckpunkte Ende 2023 befürwortet.

Helaba-Verwaltungsratsvorsitzender und Geschäftsführender Präsident des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen (SGVHT), Stefan Reuß, sagte am Dienstag anlässlich der Zahlenvorlage seines Verbandes, dass die Arbeitsgruppe der Helaba noch an einem finalen Konzept arbeite und weitere Detaillierungen vornehme. Zu Ausformulierungen und zu Spekulationen über etwaige Auswirkungen auf die Eigentümerstruktur der Landesbank wollte er zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben machen. Eine Lösung habe das Land bis Sommer in Aussicht gestellt, hieß es.

Die Helaba ist zu fast 88% in Sparkassenhand. Davon ist der SGVHT mit einem Anteil von 68,85% wichtigster Träger. Das Land Hessen hält 8,1%, der Freistaat Thüringen 4,05%.

Involviert in den Prozess sei die EZB als für die Helaba zuständige Bankenaufsicht sowie die BaFin, die als nationale Aufsicht mit am Tisch sitzt. Die EBA äußerte sich auf Anfrage nur allgemein: Auf Grundlage der laufenden Überwachung erörtere man mit zuständigen Behörden und den betroffenen Instituten Änderungen, die gegebenenfalls an den betreffenden Kapitalinstrumenten vorgenommen werden müssten.

Politischer Prozess

Nun geht es um die Abstimmung mit Behörden und dem Land, was in einen politischen Prozess und unter Umständen ein Gesetz münden könnte. Vor diesem Hintergrund hat die FDP einen Fragenkatalog in Form eines Berichtsantrags (Drs. 21/204) eingereicht. Er soll voraussichtlich in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 6. März 2024 beantwortet werden, heißt es von der Fraktion.

Aus Sicht der FDP sei nicht klar, ob die im Raum stehenden 2 Mrd. Euro zusätzliche Mittel seien oder die zurückgezahlte stille Einlage, die in anderer Form an die Bank fließe: „Diese Summe ist eindeutig zu hoch, um darüber im stillen Kämmerlein zu verhandeln, denn eine solch große Finanzspritze hätte eindeutig Folgen für den Landeshaushalt. Deshalb muss der Landtag einbezogen werden.“

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