DWS ändert Urlaubsregelung

Börsen-Zeitung, 28.12.2019 bn Frankfurt - Die DWS ändert mit dem Jahreswechsel ihre Urlaubsregelung für Mitarbeiter im Inland. Ab 2020 dürfen sie verbliebene Urlaubsansprüche aus dem alten Jahr nicht mehr ins nächste vortragen, sondern müssen ihren...

DWS ändert Urlaubsregelung

bn Frankfurt – Die DWS ändert mit dem Jahreswechsel ihre Urlaubsregelung für Mitarbeiter im Inland. Ab 2020 dürfen sie verbliebene Urlaubsansprüche aus dem alten Jahr nicht mehr ins nächste vortragen, sondern müssen ihren Urlaub komplett im Kalenderjahr nehmen. Diese Regelung hat ein Sprecher am Freitag auf Anfrage bestätigt. Sie erspart es der Assetmanagement-Einheit der Deutschen Bank, Rückstellungen für verbliebene Ansprüche zu bilden. Nach Nettoabflüssen von 22,3 Mrd. Euro 2018 weist die DWS für den Neunmonatszeitraum 2019 Nettozuflüsse von 12,9 Mrd. aus.