EU-Wertpapieraufsicht

ESMA gibt finale Hinweise für DLT-Pilotregime

Die EU-Wertpapieraufsicht ESMA hat nach Abschluss der Konsultation vom Spätsommer nun die endgültigen Anforderungen für das Antragsverfahren einer Erlaubnis zum Betreiben einer Blockchain-Infrastruktur im Kapitalmarktgeschäft formuliert. Der Report...

ESMA gibt finale Hinweise für DLT-Pilotregime

bg Frankfurt

Die EU-Wertpapieraufsicht ESMA hat nach Abschluss der Konsultation vom Spätsommer nun die endgültigen Anforderungen für das Antragsverfahren einer Erlaubnis zum Betreiben einer Blockchain-Infrastruktur im Kapitalmarktgeschäft formuliert. Der Report dient als Leitfaden für Standards und Formate, um diese besondere Erlaubnis zum Betrieb einer DLT zu erhalten. Dafür muss dezidiert in jedem Antrag angegeben werden, von welchen speziellen Vorschriften bestehender Regelwerke (Mifid, Mifir, CSDR) man eine Ausnahme erreichen will. Wie genau diese Informationen in die Anträge einfließen, darüber sollten die nationalen Aufseher in Kürze auf ihren Webseiten informieren, so die ESMA.

Die ESMA selbst wird die Richtlinien in den kommenden Wochen in allen offiziellen EU-Sprachen auf ihrer Webseite veröffentlichen. Daraufhin folgen soll dann die „Comply or Explain“-Phase. In Kraft treten werden die Richtlinien ab dem 23. März 2023. Dann können die Antragsverfahren starten, für die sich neben Fintechs auch einige Banken interessieren, die sich in Pilotprojekten von der Tauglichkeit einer DLT-Marktinfrastruktur überzeugt haben. Sie versprechen sich davon Effizienzvorteile, da Geschäfte direkt miteinander (unter Umgehung von Mittelsmännern) verrechnet werden können.

Aus der Konsultation habe sich ergeben, dass sich aus dem gleichzeitigen Betrieb im Dreieck Handel/Nachhandel/Verwahrung über DLT kaum geringere Compliance-Notwendigkeit mit jedem einzelnen Regelwerk ergibt, berichtet die Branchenpublikation „Ledger Insights“. Aus Bankenkreisen wurden die niedrigen möglichen Volumina („Caps“) im Pilotregime kritisiert: Keine Plattform darf mehr als 9 Mrd. Euro an Wertpapieren halten. Fonds- und Aktienemissionen sind auf 500 Mill. Euro begrenzt, Anleiheemissionen auf 1 Mrd. Euro.