Investment-Werbung

ESMA warnt vor Anlagetipps in sozialen Medien

Die EU-Wertpapieraufsicht ESMA wittert Gefahr durch unseriöse Geldanlage-Werbung im Internet. Als Mittel gegen schwarze Schafe bringt sie Bußgelder, aufsichtliche Maßnahmen und die Staatsanwaltschaft ins Spiel.

ESMA warnt vor Anlagetipps in sozialen Medien

jsc Frankfurt

Die EU-Wertpapieraufsicht ESMA zeigt sich über falsche Geldanlageversprechen im Internet besorgt: Soziale Medien spielten für viele Menschen als Informationsquelle eine Schlüsselrolle, erklärt Interimschefin Anneli Tuominen in einer Mitteilung der Behörde. Daher sei es für Privatleute wichtig, sich über Risiken im Klaren zu sein, wenn sie sich auf Anlageempfehlungen im Netz verließen. Mögliche Verstöße könnten laut ESMA Bußgelder, aufsichtliche Maßnahmen oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nach sich ziehen. Die EU-Marktmissbrauchsverordnung schreibe Anbietern vor, ihre Identität offenzulegen, Fakten und Interpretationen zu trennen, Interessenkonflikte aufzudecken und bei regelmäßigen Empfehlungen die Methode zu erläutern.

In Deutschland warnen bereits mehrere Institutionen vor unseriösen Anlagetipps im Netz. Im Februar rief die Finanzaufsicht BaFin dazu auf, Wertpapiergeschäfte nicht infolge von Aufrufen in sozialen Medien zu tätigen – wenige Wochen zuvor hatte eine Schar an Kleinanlegern die Aktie der Computerspiel-Ladenkette Gamestop in die Höhe getrieben. Die Stiftung Warentest hat eine umfassende Warnliste mit unseriösen Anbietern veröffentlicht, wovon aber nicht alle über das Internet an ihre Opfer herantreten.

Die Verbraucherzentralen haben das typische Vorgehen in sozialen Netzwerken näher beschrieben: Erst werden Nutzer mit Bildern von Wohlstand und Bargeld und angeblichen Erfolgsgeschichten gelockt, garniert mit positiven Rückmeldungen und Kommentaren von Scheinprofilen. Vermeintliche Nachrichten und das Instrument personalisierter Werbung kommen ebenfalls zum Tragen. Um Werbevorgaben zu umgehen, eröffnen Betrüger private Messenger-Gruppen für den näheren Austausch. Über Scheinkonten könnten Nutzer auch probeweise handeln, ehe sie Geld bereitstellen. ESMA und BaFin haben bereits die Regeln für Differenzkontrakte (CFDs) verschärft, nachdem unseriöse Anbieter in dem Segment Anleger angelockt und abkassiert hatten.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.