Europäische Kommission

EU-Banken erhalten mehr Zeit bei Basel-III-Regeln

Die EU-Kommission will Europas Banken noch zwei Jahre mehr Zeit geben, sich auf die schärferen Eigenkapitalanforderungen einzustellen, die das Basel-III-Paket mit sich bringt. Wann die USA und Großbritannien die Regeln umsetzen, ist noch unklar.

EU-Banken erhalten mehr Zeit bei Basel-III-Regeln

ahe Brüssel

Die Umsetzung von Basel III soll in Europa erst ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten und damit noch zwei Jahre später als bisher geplant. Dies kündigte EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis bei der Vorlage des Gesetzespakets an, dessen Inhalte bereits in der vergangenen Woche vorab bekannt geworden waren (vgl. BZ vom 22. Oktober). Der Baseler Ausschuss hatte kurz nach Ausbruch der Pandemie eigentlich beschlossen, die Umsetzungsfrist um ein Jahr auf Anfang 2023 zu verschieben, gefolgt von einer fünfjährigen Übergangsphase.

Dombrovskis sprach in Brüssel nun von einem realistischen Zeitplan, der den Banken und den Aufsichtsbehörden gerade in der aktuellen Erholungsphase nach der Krise genügend Zeit gebe. Allerdings ist die EU auch der erste Akteur, der Vorschläge zur Umsetzung der 2017 international verabredeten Basel-III-Regulierung vorlegt. Die USA und Großbritannien haben hierzu bislang noch keine Pläne veröffentlicht.

Die EU will zu gegebener Zeit Gespräche mit beiden Seiten suchen, hält die Basel-Vereinbarungen aber nach wie vor für richtig: „Globale Finanzierungen machen globale Regeln notwendig“, betonte Dombrovskis, der die Beschlüsse des Baseler Ausschusses nun vollständig und wortgenau umgesetzt sieht. In den Vorschlägen sei aber auch die vorhandene Flexibilität genutzt und es seien die Besonderheiten des europäischen Bankensektors berücksichtigt worden, betonte Dombrovskis und verwies in diesem Zusammenhang auf den Umgang mit Hypotheken mit geringem Risiko, auf die Unterstützung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) so­wie auf die Kreditvergabe an Unternehmen ohne ein externes Rating.

Lehren aus Wirecard

In den ersten Jahren der Umsetzung werden die Kapitalanforderungen für europäische Banken laut Dombrovskis um etwa 3% bis 5% steigen, langfristig – das heißt ab 2030 – um rund 8% bis 9%. Wären die Besonderheiten des europäischen Marktes nicht berücksichtigt worden, wären die Kapitalanforderungen nach Brüsseler Berechnungen um 18,5% gestiegen.

„Mit dem vorgelegten Paket werden die Banken in der EU gestärkt und in die Lage versetzt, die wirtschaftliche Erholung und den ökologischen und digitalen Wandel zu unterstützen“, zeigte sich Dombrovskis sicher. Das Paket enthält Vorschläge zur Änderung der EU-Eigenkapitalrichtlinie und Eigenkapitalverordnung. Zudem gibt es einen gesonderten (Kettenstruktur-) Vorschlag zur Änderung der Eigenkapitalverordnung im Bereich der Abwicklung.

Die Vorschläge, die noch vom EU-Parlament­ und den EU-Mitgliedstaaten gebilligt werden müssen, führen unter anderem einen Output Floor ein, der die Verwendung von internen Modellen bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderungen begrenzt. In den Vorschlägen will Brüssel aber auch Lehren aus dem Wirecard-Skandal ziehen. Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness verwies auf neue Mindestanforderungen an die Unabhängigkeit von Aufsichtsbehörden sowie die künftige Einbeziehung von Fintechs. „Jedes Fintech mit einer Bankenkomponente muss reguliert und beaufsichtigt werden.“

Eingeführt werden zudem explizite Regeln für das Managen und die Überwachung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG), unter anderem auch durch Klimastresstests durch Aufsichtsbehörden und Banken, sowie strengere Regeln für die Zweigstellen von Drittstaaten-Banken in der EU. Diese unterliegen aktuell hauptsächlich den nationalen Rechtsvorschriften, die nur in einem sehr begrenzten Umfang harmonisiert sind.

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