EU passt nachhaltige Offenlegungspflichten an
EU passt nachhaltige Offenlegungspflichten an
EU passt nachhaltige Offenlegungspflichten an
Artikel 6, 8 und 9 werden durch neue Kategorien ersetzt
fed Frankfurt
Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für die Anpassungen der nicht-finanziellen Offenlegungspflichten, die sogenannte Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), ausgearbeitet. Der Entwurf des Änderungsgesetzes, das in knapp zwei Wochen vorgelegt werden soll, liegt der Börsen-Zeitung vor.
Bisherige Einteilung nicht zielführend
Eine zentrale Änderung ist die Neufassung des Rahmenwerks für die Kategorisierung von Finanzprodukten. Die bisherige Einteilung in sogenannte Artikel 6-, Artikel 8- oder Artikel 9-Fonds habe nach Einschätzung der EU-Kommission ihr Ziel nicht erreicht, „was durch den Missbrauch der Artikel 8 und 9 des Rahmens als Quasi-Labels noch verschärft wurde“, wie die EU-Behörde unterstreicht. „Der vorliegende Vorschlag sieht daher eine erhebliche Vereinfachung der Berichterstattungsanforderungen im Rahmen des Regelwerks sowie eine dreistufige Kategorisierung von Finanzprodukten mit ESG-Merkmalen vor“, heißt es.
Die neuen Definitionen sollen die bisherige Arithmetik der Artikel 6, 8 und 9 ersetzen. So soll nun von Übergangsfonds, Nachhaltigkeitsintegrationsfonds und Fonds mit nachhaltigen Zielen die Rede sein. Beispiel: Fonds mit nachhaltigen Zielen sollen mindestens 70% ihres Vermögens in nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten investieren müssen, etwa in europäische Green Bonds oder in Paris-konforme Titel. Sie sollen zudem Unternehmen ausschließen, die ihre Kapazitäten für fossile Brennstoffe ausbauen oder nicht aus der Kohle aussteigen wollen. Daneben sieht der Gesetzesentwurf eine ganze Reihe von Vereinfachungen bei nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten vor.
Ferber: Korrektur „überfällig“
Der CSU-Finanzexperte Markus Ferber spricht von einer „überfälligen" Anpassung. „Die ursprüngliche Offenlegungsverordnung für Finanzprodukte konnte schon deshalb nicht richtig funktionieren, weil niemand wusste, was überhaupt ein nachhaltiges Finanzprodukt sein soll", so der Europaabgeordnete. Das zeige bereits den Konstruktionsfehler der Agenda für nachhaltige Finanzen. Dass die EU-Kommission diesen Fehler nun korrigiere, sei längst überfällig. Ferbers Kritik geht jedoch darüber hinaus: "Man muss sich aber auch viel grundsätzlicher die Frage stellen, ob das ganze Nebeneinander von Rechtsakten im Bereich nachhaltiger Finanzierung zur Klarheit des Rechtsrahmens beiträgt oder ob man das Konvolut unterschiedlicher Regelungen nicht viel grundsätzlicher hinterfragen müsste.“
