EU weicht dauerhaft von Basel III ab
EU weicht dauerhaft von Basel III ab
fed Frankfurt
Der EU-Ministerrat hat gezielte Änderungen der EU-Liquiditätsvorschriften für den Bankensektor beschlossen. Mit dieser Entscheidung wird die derzeit geltende Übergangsregelung für die Quoten bei bestimmten kurzfristigen Wertpapierfinanzierungsgeschäften der Banken dauerhaft angewendet. Konkret geht es um die Berechnung der sogenannten strukturellen Liquiditätsquote. Diese Kennziffer wäre in gut zwei Wochen gestiegen, hätte der Rat nicht jetzt noch die zunächst temporäre Regelung, die eine Abweichung von den Baseler Kapitalstandards bedeutet, in eine dauerhafte Vorgabe verwandelt.
Wie der EU-Rat zur Begründung erläutert, dürfte „die Verwendung einer niedrigeren Quote für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte in der Berechnungsformel für die strukturelle Liquiditätsquote zu mehr Liquidität für EU-Banken führen, ohne deren Stabilität zu beeinträchtigen“. Zugleich wird darauf verwiesen, dass viele Drittländer bereits entschieden haben, langfristig niedrigere Faktoren als in Basel verabredet für ihre Liquiditätsquoten-Berechnung anzuwenden. Europas Banken hätten insofern einen Nachteil gehabt, wenn die Übergangsregelung ausgelaufen wäre und sie sich wieder strikt Basel-konform hätten verhalten müssen.
In Brüssel werden derzeit auch andere Abweichungen von den Baseler Vorgaben diskutiert, etwa mit Blick auf die Fundamental Review of the Trading Book. Auch hier spielt die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber angelsächsischen Instituten eine zentrale Rolle in der Debatte.