EuGH öffnet Weg für Bankenrettungen
bl Mailand
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 2. März bestätigt, dass der private italienische Einlagensicherungsfonds FITD 2014 die Kleinbank Tercas hätte unterstützen dürfen (C-425/19 P). Giovanni Sabatini, Generaldirektor des italienischen Bankenverbandes Abi, sagte der Börsen-Zeitung, nach seiner Ansicht habe das Urteil „historische Bedeutung für die Europäische Union und insbesondere für Italien“. Es sei „endgültig festgestellt“ worden, „dass das Wesen des Fondo Interbancario di Tutela dei Depositi (FITD) privat ist“ und die Interventionen des FITD „nicht als staatliche Beihilfe angesehen werden können“.
Die EU-Wettbewerbsbehörde hatte die Rettungsaktion als Staatshilfe abgelehnt. Ein EU-Gericht hatte diese Entscheidung 2019 zurückgewiesen. Brüssel war in Berufung gegangen. Das jetzige Urteil ist endgültig. Das könnte weitreichende Folgen haben. Denn seitdem rettete Italien mehrere Banken wie die Sparkasse von Ferrara, die Banca delle Marche, die Etruria-Volksbank und die Sparkasse von Chieti sowie zwei Volksbanken in Venetien mit Staatsgeld und reichte sie – teilweise versehen mit zusätzlichen Zahlungen auf Steuerzahlerkosten – an Banken wie den Crédit Agricole, Ubi Banca und Intesa Sanpaolo weiter.
Staatshilfen belastender
Diese Hilfen waren laut Sabatini „belastender als die Interventionen des FITD und verursachten zusätzliche Kosten für Sparer und andere Banken. Bis heute betrug der Beitrag des Bankensektors zur Krisenbewältigung über 13 Mrd. Euro“, sagte Sabatini. Diese Summe wurde für die Auflösung der Kriseninstitute, die Bildung der staatlichen Bad Bank Amco, die die faulen Kredite übernahm, und Entschädigungen für Sparer ausgegeben.
Der Bankenverband überlegt nun, Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe zu stellen. Entsprechende Forderungen könnten auch die italienische Notenbank, die Regierung, Sparer oder betroffene Banken stellen. Laut Bankenverband könnte durch frühzeitiges Handeln der nationalen Systeme eine Ausweitung der Krisen und damit auch der Kosten verhindert werden. Die Notwendigkeit dazu könnte sich schon bald ergeben. Nachdem die Trientiner Genossenschaftsholding CCB nun wohl doch nicht, wie geplant, einen 80-prozentigen Anteil des FITD an der Genueser Bank Carige übernehmen will, ist plötzlich offen, wie es mit Carige weitergeht. Die Bank gehört derzeit zu 80% dem Einlagensicherungsfonds. Letztlich könne das Urteil auch Bestrebungen zur Einrichtung einer europäischen Einlagensicherung den Weg öffnen, so der Bankenverband. So weit will Stefano Caselli, Professor für Banken und Finanzen an der Mailänder Universität Bocconi, nicht gehen: „Dafür braucht es Zeit. Gemeinsame Lösungen sind nur dann möglich, wenn es mehr grenzüberschreitende Bankengruppen geben wird.“ Doch auch Caselli begrüßt die Entscheidung des EuGH: „Das ist eine vernünftige und korrekte Entscheidung. Der Einlagensicherungsfonds ist keine staatliche Institution. Wir brauchen eine vernünftige Debatte darüber, wie wir die Interessen der Sparer wahren.“
Caselli ist der Auffassung, dass es keine Alternative zu Bankenrettungen gibt: „Wenn Sparer ihr Vermögen verlieren, weil man Banken nicht gerettet hat, erzeugt das hohe Kosten für die Gesellschaft und soziale Dramen. Das sind dann auch Kosten für den Staat.“