Analyse des Centrums für Europäische Politik

EuGH-Urteil zur Schufa belastet Finanzbranche

Das EuGH-Urteil zum Schufa-Score lässt vieles unbeantwortet und wird daher Branche und Gerichte beschäftigen, schreibt das Centrum für Europäische Politik.

EuGH-Urteil zur Schufa belastet Finanzbranche

EuGH-Urteil zur Schufa
belastet Finanzbranche

Centrum für Europäische Politik prophezeit Rechtsstreite

jsc Frankfurt

Nach dem jüngsten EuGH-Urteil zur Verwendung der Bonitätsbewertung der Schufa stehen Auskunfteien und ihre Kunden nach Ansicht des Centrums für Europäische Politik (CEP) vor einer Findungsphase: Künftig darf eine Bank oder ein Unternehmen die eigene Kreditentscheidung nicht mehr ohne Weiteres "maßgeblich" auf den automatisch erzeugten Schufa-Score gründen.

Da das Luxemburger Gericht allerdings unbeantwortet lasse, wo genau die Grenze zur Maßgeblichkeit verlaufe, falle künftig mehr "rechtlicher Beratungsaufwand" für die Branche an, schreibt Anja Hoffmann, wissenschaftliche Referentin im Fachbereich Binnenmarkt und Wettbewerb sowie Digitale Wirtschaft. Auch seien vermutlich "weitere Rechtsstreitigkeiten notwendig", um mehr Klarheit zu schaffen.

Frage die Kreditkunden

Ein möglicher Ausweg könne die Einwilligung des Kreditkunden sein: Dann wäre auch eine normalerweise verbotene "maßgebliche" Entscheidung auf Grundlage des Schufa-Scores ausnahmsweise zulässig. Daher werde die Einwilligung wie bereits in anderen Fällen im Datenschutzrecht auch beim Schufa-Scoring an Bedeutung gewinnen, vermutet sie.

Doch ein Selbstläufer sei diese Lösung nicht: So wäre die Zustimmung für eine "maßgebliche" Verwendung des Scores eben nicht freiwillig, wenn die Kreditvergabe davon abhänge, wie Hoffmann schreibt. Auch verlöre die Lösung ihren Ausnahmecharakter, sollten Verbraucher "rein aus Bequemlichkeit in das Scoring einwilligen".

Folgen über Schufa-Score hinaus

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden muss das EuGH-Urteil nun auf die deutsche Rechtslage anwenden. Es sei "nicht unwahrscheinlich", dass die Richter dabei auch den Paragrafen 31 des Bundesdatenschutzgesetzes, der die Score-Verwendung regelt, als unzulässig einstufen, führt Hoffmann aus. Auch einer etwaigen Nachschärfung des deutschen Gesetzes zur Verwendung des Scores seien durch das EuGH-Urteil Grenzen gesetzt.

Die Entscheidung habe zudem Folgen weit über den Score hinaus: Prognosemodelle, die von einer künstlichen Intelligenz (KI) erstellt würden, dürften künftig ebenfalls nicht ohne Weiteres "maßgeblich" für eine Entscheidung von Unternehmen sein, schreibt Hoffmann.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.