EZB verhängt Geldstrafe gegen Abanca
EZB verhängt Geldstrafe gegen Abanca
EZB verhängt Geldstrafe gegen Abanca
fir Frankfurt
Die bei der Europäische Zentralbank (EZB) angesiedelte Bankenaufsicht macht ernst, wenn es um Klimarisiken geht. Wie sie am Montag mitteilte, hat sie der spanischen Abanca eine Strafe von 187.650 Euro auferlegt, weil sie nach ihrer Auffassung Beschlüsse zu klimabezogenen und ökologischen Risiken nicht eingehalten hat. Das Institut habe ihre entsprechenden Risiken vor Ablauf einer Frist nicht ausreichend bewertet und dokumentiert.
Crédit Agricole droht Millionenstrafe
Verglichen mit dem, was Crédit Agricole droht, nimmt sich der Betrag, den Abanca zu zahlen hat, allerdings bescheiden aus. Weil die Franzosen den Erwartungen der EZB zum Management von Klimarisiken nicht entspricht, drohen ihnen bis zu 7 Mill. Euro Strafe. Es war der erste prominente Fall, in dem die EZB wegen Klimarisiken so vorging.
Vizechef Elderson mahnt seit Längerem
Schon seit Längerem mahnt der Vizechef der Bankenaufsicht, Frank Elderson, entsprechende Verbesserungen bei den von der EZB kontrollierten europäischen Banken an. So hatte er beispielsweise bereits vor anderthalb Jahren deutlich gemacht, wie wichtig den Aufsehern Wesentlichkeitsbewertungen sind, in denen die Institute mögliche Folgen des Klimawandels auf sich und ihre Stakeholder zu erfassen und zu bewerten haben. Für den Fall, dass sie dem nicht im erwünschten Sinne nachkämen, drohte er mit Strafen und individuellen Kapitalaufschlägen.
Nicht die erste Strafe für Abanca
Es ist nicht das erste Mal, dass die Abanca ins Visier der Aufseher gerät, weil sie Meldefristen nicht einhielt. Allerdings ging es seinerzeit um einen Cyberangriff, der das IT-System mit Schadsoftware infizierte, und den die Bank nicht fristgerecht meldete. Deshalb musste die nicht börsennotierte Bank 3,145 Mill. Euro zahlen. Den Vorfall, der sich im Februar 2019 ereignet hatte, machte die EZB erst im Dezember 2022 publik.
Wesentlichkeitsbewertung nicht umgesetzt
Im aktuellen Fall bemängelt die EZB, dass Abanca eine auf Dezember 2023 zurückgehende Anforderung nicht erfüllt habe. Konkret ging es darum, bis Ende März 2024 eine Wesentlichkeitsbewertung der klimabezogenen und umweltbezogenen Risiken vorzunehmen. Abanca habe die Vorgabe im Jahr 2024 an 65 Tagen nicht erfüllt, heißt es weiter. Bei der Entscheidung über die Strafe seien die Schwere des Verstoßes, die Dauer der Nichteinhaltung und der Tagesumsatz der Bank berücksichtigt worden.
Zwangsgeld bemisst sich am Tagesumsatz
Die EZB kann – wie im Fall der 187.650 Euro bei der Abanca – Zwangsgelder in Höhe von bis zu 5% des durchschnittlichen Tagesumsatzes verhängen, für jeden Tag, an dem die Bank eine Anforderung nicht erfüllt. Dies gilt für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten. Die Bank kann die Strafe vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anfechten.
