EZB wirbt für Reform der Kapitalanforderungen
EZB wirbt für Reform der Kapitalanforderungen
EZB wirbt für Reform der Kapitalanforderungen
Reduktion auf zwei Puffer – Höhere Qualitätskriterien für AT-1-Anleihen – Entlastungen für Kleinbanken
fed Brüssel
Die Europäische Zentralbank hat in ihrer Rolle als oberste Bankenaufsicht im Euro-Währungsraum Vorschläge für eine Reform von Bankenregulierung, Aufsicht und Meldewesen nach Brüssel gesendet. Die EZB bezeichnet die Liste als „Vereinfachungen“. Das Niveau der Kapitalausstattung von Banken soll indes nicht sinken.
Die regulatorischen und aufsichtlichen Vorgaben für Banken sollen nach dem Willen der Europäischen Zentralbank (EZB) umgekrempelt werden, ohne dabei aber den Kreditinstituten zu erlauben, ihre Kapitalausstattung zu reduzieren. Bei den Vorschlägen, die die EZB am Donnerstag vorgelegt hat, gehe es darum, Banken die Einhaltung der Vorgaben zu „vereinfachen“. Zugleich stellte EZB-Vizepräsident Luis de Guindos klar: „Die Empfehlungen werden die derzeitige Situation des Kapitals nicht beeinträchtigen.“
Die EZB übergibt ihre Ratschläge nun an die EU-Kommission in der Hoffnung, dass sie auf dieser Basis einen legislativen Vorschlag vorbereitet, über den dann Rat und EU-Parlament entscheiden sollen. Schließlich geht es um Änderungen an bestehender Gesetzgebung, etwa an der EU-Kapitalverordnung (Capital Requirement Regulation). De Guindos ist zuversichtlich, dass die EU-Kommission die EZB-Empfehlungen, die auf den Vorarbeiten einer hochrangigen Arbeitsgruppe fußen, sehr ernst nehmen wird. Man habe sich dazu ja bereits ausgetauscht, berichtet der Spanier aus dem EZB-Direktorium.
Freiggebbarer Puffer
Ein zentraler Vorschlag ist, die bislang mehrschichtigen Kapitalpuffer (etwa zur Kapitalerhaltung, zur Abdeckung des Systemrisikos oder als Gegengewicht zu zyklischen Entwicklungen) zu nur noch zwei Puffern zusammenzufassen – einem freigebbaren und einem nicht-freigebbaren. Den erstgenannten sollen nationale Aufsichtsbehörden weiter in bestimmten Marktphasen verringern oder aufstocken können. Über den „non-releaseable“-Bestandteil soll die EZB wachen.
Zugleich wirbt die EZB dafür, die Qualität – und damit auch die Fähigkeit, Verluste abzufedern – von zusätzlichem Kernkapital, also so genanntem AT-1-Kapital, zu erhöhen, indem die Kriterien angepasst werden. AT1 solle „Equity ähnlicher“ werden, erklärte de Guindos. Dafür werden im Bericht der EZB zwei Optionen vorgeschlagen, die sich hinsichtlich der Frage, ob dadurch mehr hartes Kernkapital (CET 1) notwendig wird, unterscheiden. Es sei in der Verantwortung der Gesetzgeber, zu entscheiden, welchen Weg sie einschlagen möchten, antwortete de Guindos auf die Frage, ob die EZB eine bestimmte Variante präferiere.
Ein dritter Aspekt, der insbesondere aus Sicht der deutschen Kreditinstitute von Bedeutung sein dürfte, ist die Empfehlung der EZB, Kleinbanken zu entlasten. Vorstellbar wäre zum Beispiel eine Anhebung der Schwelle von aktuell 5 Mrd. Euro, die Institute, die darunter bleiben, in die Klasse der „kleinen und nicht-komplexen Banken“ einsortiert. Geldhäuser, die unter dieses Label fallen, können von bestimmten Erleichterungen profitieren.
MREL und TLAC
Zu den weiteren Überlegungen aus dem EZB-Tower zählt die Synchronisierung der vorbereitenden Maßnahmen auf eine etwaige Abwicklung im Krisenfall. Konkret schlägt die Notenbank vor, die Mindestanforderungen für bail-in-fähige Verbindlichkeiten (MREL) enger mit dem Standard für weltweit systemrelevante Banken (Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit, TLAC) abzustimmen. „MREL könnte aus einer einheitlichen Untergrenze – kalibriert auf das Niveau der TLAC-Anforderung – und einer bankspezifischen Komponente bestehen, die von der Abwicklungsbehörde zusätzlich festgelegt wird“, heißt es in den Empfehlungen der Zentralbank.
Schließlich umfasst der Katalog der Vorschläge noch jede Menge Vereinfachungen im Berichts- und Meldewesen. Ein Beispiel: Europas Behörden könnten ihre Daten in größerem Stil untereinander austauschen. Die Banken müssten ihre Daten dann nur noch einmal melden. Dadurch könnte „ein auf europäischer Ebene vollintegriertes Meldesystem für statistische, aufsichtliche und abwicklungsbezogene Zwecke entstehen“.
