Finanzwende will Bankenabgabe-Milliarden für den Steuerzahler retten
Finanzwende lehnt Mittelstandsfonds ab
Altmittel der Bankenabgabe sollen in Schuldendeckung gehen
wf Berlin
Die Bürgerbewegung Finanzwende lehnt die Pläne der schwarz-roten Koalition entschieden ab, die Altmittel der Bankenabgabe von 2,3 Mrd. Euro für einen Mittelstandsfonds einzusetzen. Der Mittelstandsfonds sei im Kern nichts anderes als der bereits von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) vorgeschlagene „Transformationsfonds“, sagte Finanzwende-Vorstand Gerhard Schick der Börsen-Zeitung. „Unter dem Deckmantel des Mittelstandsfonds versuchen die Banken nur weiterhin, an die Milliarden zu kommen.“
Die – wenn auch nur mittelbare Rückzahlung der Bankenabgabe an die Kreditwirtschaft – will die Finanzwende verhindern. Sie sei nicht nur unvereinbar mit dem Verfassungsrecht, sie sei auch schädlich für den Steuerzahler, so Schick. „Die Schuldentilgung ist sowohl aus rechtlicher als auch aus einer Gerechtigkeitsperspektive die plausibelste Lösung.“
Relikt der Finanzkrise
Die Altmittel stammen aus der deutschen Bankenabgabe. Nach der Finanzkrise zahlten die deutschen Kreditinstitute von 2011 bis 2014 eine Sonderabgabe, bevor der europäische Single Resolution Fund (SRF) eingeführt wurde. Diese nationale Sonderabgabe blieb als Sicherheit während der europäischen Ansparphase bestehen. Mit knapp 80 Mrd. Euro ist der SRF so gut gefüllt, dass vorerst keine weiteren Zahlungen anfallen.

Der Gesetzgeber muss über die Verwendung der Altmittel entscheiden, nachdem der Zweck der Abgabe entfallen ist. Wegen des Charakters einer Sonderabgabe sind dem rechtlich enge Grenzen gesetzt. Simon Kempny von der Universität Bielefeld hält die Dotierung eines Mittelstandsfonds nicht für vereinbar mit dem Sonderabgabenverfassungsrecht und auch nicht mit EU-Beihilferecht. Der Jurist hat im Auftrag der Finanzwende eine gutachterliche Einschätzung vorgenommen, die der Börsen-Zeitung vorliegt. Eine Sonderabgabe muss „gruppennützig“ verwendet werden. Kempny argumentiert, dass die Zahler nicht mit den Empfängern – mittelständische Unternehmen – identisch wären, also die Nutznießer einer anderen Gruppe angehören. Mit Blick auf das EU-Beihilferecht gibt der Jurist zu bedenken, dass verbilligte Finanzierungen unter Marktniveau und staatliche Bürgschaften in Brüssel notifiziert werden müssten, sofern sie mit einem Mittelstandsfonds verbunden wären.
Kempny war bereits bei der Anhörung zum Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz im Bundestag als Sachverständiger geladen. Die Ampel hatte diesen Gesetzentwurf zur Verwendung der Altmittel auf den Weg gebracht, um damit das Defizit des Finanzmarktstabilisierungsfonds Soffin zu decken. Wegen des Ampelbruchs stoppte das Gesetzgebungsverfahren. Der Soffin hatte in der Finanzkrise die Kreditwirtschaft rekapitalisiert. Ende 2024 lag der Fehlbetrag bei rund 21,1 Mrd. Euro. Weiteres Vermögen ist vorhanden: die Bundesanteile an der Commerzbank, alle Anteile an der Hypo Real Estate Holding und die stille Einlage an der Portigon. Einen möglichen Fehlbetrag nach Endabrechnung teilen sich Bund und Länder.
Gesetz wird geprüft
Neue Gesetzesplanungen für den Mittelstandsfonds gibt es noch nicht. Dies teilte die Bundesregierung im Juli auf eine parlamentarische Anfrage mit. Die Ausgestaltung des Fonds werde derzeit geprüft. „Die Prüfungen sind komplex“, schrieb die Bundesregierung in der Antwort. Sie umfasse Finanzverfassungsrecht, EU-Beihilfenrecht und Steuerrecht.