Neue Zahlungsart

Fintech Gini sieht sich bereit für Request to Pay

Banken erkunden Request to Pay als neues Zahlverfahren. Mit Gini sieht sich ein Fintech nun als technischer Dienstleister bereit dafür.

Fintech Gini sieht sich bereit für Request to Pay

Das bislang vor allem für seine Foto-Überweisungen bekannte Münchener Fintech Gini ist der erste deutsche Spezialist, der offiziell technischer Anbieter für das neue Bezahlverfahren Request to Pay ist (RTP) – und zwar als sogenannter Referenced Technical Solution Provider (TSP). Request to Pay ist eine neue Zahlungsart, von der sich die Banken viel versprechen. Dabei werden digitale Dokumente mit Zahlungsinformationen wie zum Beispiel Rechnungen integrier- und abrufbar, erklärt Gini das Verfahren.

Vor allem Online-Händler würden von dem neuen Zahlungsweg profitieren, da der Bezahlvorgang ressourcensparender und deutlich vereinfacht sei. Da der Service auf dem Sepa-Lastschriftverfahren basiere und daher keine zusätzlichen Transaktionskosten oder Gebühren anfallen würden, seien weitere Kosteneinsparungen im Vergleich zu Third-Party-Payment-Providern zu erwarten, heißt es in einer Mitteilung.

Request to Pay: direkte Schnittstelle zur Bank

Gini zufolge könnten die Banken mit Request to Pay eine wichtige Corporate-Banking-Schnittstelle zwischen sich und den Händlern zurückgewinnen. Diese direkte Schnittstelle zur Bank sei für Endnutzer von Vorteil, da sie wichtige Bankinformationen nicht extra teilen müssten. Damit könnten die Banken verlorenes Terrain zurückerobern, das von Fintechs wie Stripe und Adyen besetzt wurde.

Dabei laufen im Hintergrund aufwendige technische Abläufe des Bezahlprozesses. Zuerst erfolgt die Zahlungsvereinbarung – hierfür wird das Request-to-Pay-Scheme basierend auf ISO-20022-Norm oder ein kompatibles Format genutzt. Anschließend werde die Zahlung auf Basis der getroffenen Vereinbarung sofort (SCTinst) oder innerhalb eines Bankarbeitstages (normaler SCT Überweisungslauf) ausgeführt. Ihre Sepa-konformen Zahlungsaufforderungen seien sicher für jede Bank sowie Händler implementierbar, verspricht das Fintech.

Europäischer Zahlungsverkehrsausschuss definiert Standards

Das Regelwerk des European Payments Council für Request to Pay umfasst 18 Punkte und definiert die technischen Abläufe und Standards, die wesentliche Verbesserungen des Account-to-Account-(A2A)-Zahlungsverfahrens ermöglichen. Von Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur über vorgeschriebene implementierte Überwachungs- und Warnmechanismen bis hin zur Nachrichtenübermittlung in ISO-20022-Formaten: Die Regeln legen genau fest, wie die Zahlungsaufforderung übermittelt werden muss und welche begleitenden Service-Bedingungen von den Anbietern erfüllt werden müssen.

Fintech Gini sieht sich
bereit für Request to Pay

Münchener haben Dienstleisterlizenz für neue Zahlungsart

bg Frankfurt
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