Diskussion über Kapitalmarktunion

Fonds bemängeln delegierte Rechtsakte

Den Fondsverband BVI stört, dass in EU-Verordnungen und EU-Richtlinien einige Vorgaben nicht abschließend geregelt sondern deren Ausgestaltung an Aufsichtsbehörden übertragen werden.

Fonds bemängeln delegierte Rechtsakte

Fonds bemängeln
delegierte Rechtsakte

fed Frankfurt

Der Fondsverband BVI mischt sich in die aktuelle Diskussion über zügige Fortschritte auf dem Weg zu einer europäischen Kapitalmarktunion ein und formuliert, was er für dringlich hält. Vor allem bekräftigt der BVI, für ihn stehe ganz oben auf der Liste, dass sich Finanzmarktregulierung nicht allein an den Zielen der Finanzstabilität und des Verbraucherschutzes orientiert, sondern auch an der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Finanzbranche. Darüber hinaus wünscht sich die Interessensvertretung, dass Vorgaben in EU-Richtlinien und EU-Verordnungen ausformuliert werden – und nicht mehr so häufig in Form delegierter Rechtsakte auf den so genannten Level II verschoben, also etwa den Aufsichtsbehörden ESMA oder EBA überlassen werden.

Zu weiteren konkreten Forderungen zählt die Aufhebung des Gebührendeckels beim pan-europäischen Altersvorsorgeprodukt sowie die Verkürzung der Abwicklungsfristen von Wertpapiergeschäften nach Vorbild der USA auf nur noch einen Tag nach dem Handelsdatum (T+1). Der BVI sagt auch, was er nicht will: So hielte er eine einheitliche EU-Fondsaufsicht für „ineffizient“. Zugleich verweist er auf Entwicklungen, die er positiv bewertet, beispielsweise die Novelle der Regeln für die langfristige Fondsanlage (Eltif II). Bei diesem Rechtstext sei es gelungen, im Zuge der Überarbeitung Bürokratie abzubauen.

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