Fondsbranche soll die Wirtschaftswende mitfinanzieren
Gesetzesnovelle für die Fondsbranche
Berlin will mehr privates Kapital mobilisieren – Steuerrechtliche Flankierung – Bürokratieabbau bei der BaFin
Die Vorhaben der schwarz-roten Koalition zur Ankurbelung von privaten Investitionen finden in der Fondsbranche Rückendeckung. Rechtssichere Steuerregelungen können zusätzliches Kapital hierzulande in Infrastruktur und Erneuerbare Energien lenken. Auch Kreditfonds bekommen nun eine Chance.
wf Berlin
Als „echte Chance, nicht nur für die deutsche Fondsbranche, sondern auch die deutsche Volkswirtschaft“, stuft Frank Dornseifer, Geschäftsführer des Bundesverbands Alternative Investments (BAI), das geplante Standortförderungsgesetz zusammen mit dem jüngst veröffentlichten Fondsrisikobegrenzungsgesetz ein. Zu beiden Novellen hat das Bundesfinanzministerium Referentenentwürfe vorgelegt. Sie greifen steuerrechtlich und aufsichtsrechtlich ineinander.
Hoffnung auf Transformation
„Gerade auch mit Blick auf die im Koalitionsvertrag prominent genannte Zielsetzung, verstärkt privates Kapital für die Finanzierung von Infrastruktur, Wachstum, Innovation und Transformation zu mobilisieren, sind die beiden nun vorgelegten Entwürfe essenzielle Maßnahmen“, betonte Dornseifer. Auch das geplante „Sondervermögen Infrastruktur“ des Bundes bedürfe der gesetzgeberischen Flankierung für Fonds und die dahinter stehenden Investoren aus dem gesamten Sektor der Altersvorsorge.
„Signal an den Finanzstandort“
Auch der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) begrüßte die Novelle. „Das Standortfördergesetz ist ein notwendiges Signal an den Finanzstandort Deutschland“, konstatierte Thomas Richter. „Wir haben uns lange dafür eingesetzt, denn für mehr privates Kapital in Infrastruktur und Startups brauchen wir Fondsgesellschaften, die vom Standort Deutschland aus investieren.“
Für Investitionen in Infrastrukturen und Erneuerbare Energien will die Bundesregierung Nachteile und Rechtsunsicherheiten bei Investitionen in Deutschland beseitigen. Dies gelingt nach Einschätzung des BAI. Zudem würden bei Kreditfonds durch die Umsetzung der harmonisierten EU-Vorgaben und flankierender Regelungen im Investmentsteuerrecht Wettbewerbsnachteile beseitigt, stellt der Verband fest.
Kern der Steuerregelung sind die gewerblichen Einkünfte in Fonds. Diese unterliegen künftig der Besteuerung – die Befreiungsmöglichkeit wird aufgehoben. Zugleich wird sichergestellt, dass Fonds nicht ihren vermögensverwaltenden Status bei gewerblichen Einkünften verlieren. Die fehlende steuerliche Flankierung hatte Fondgesellschaften bislang abgehalten, sich auf dieses Feld zu begeben. Die Regelungen sollen nach zwei Jahren evaluiert werden. Das Kabinett soll in der ersten Septemberhälfte den Entwurf auf den Weg der Gesetzgebung bringen.
Die Klarstellung macht zudem den Weg für Kapitalanlagen in Venture-Capital-Fonds frei und erlaubt besseren Zugang zu Finanzierungsquellen für die jungen innovativen Unternehmen. Die Vervierfachung des Höchstbetrags im Einkommensteuergesetz soll beim Roll-over mehr Reinvestitionen anstoßen. Erleichtert wird das öffentliche Angebot von Wertpapieren innerhalb der EU durch die Option einer ausschließlich englischen Fassung, wenn der Prospekt bereits in einem anderen Land gebilligt worden ist.
Weniger Meldepflichten
Bei der Finanzaufsicht BaFin will die Bundesregierung Bürokratie abbauen. So soll das Mitarbeiter- und Beschwerderegister abgeschafft werden. Der Anlegerschutz sei durch mittlerweile neuere Instrumente gesichert. Zudem soll das nationale Millionenkreditmeldewesen Ende 2026 abgeschafft werden, da dies europäisch existiert. Zusammen mit der Streichung weiterer Melde- und Anzeigepflichten entlaste dies die Wirtschaft um mehr als 74 Mill. Euro im Jahr. Implementiert wird zudem EU-Recht: der EU-Listing Act mit leichterem Zugang besonders für kleinere Unternehmen zur Finanzierung über den Kapitalmarkt, ESAP als zentrales Zugangsportal für Kapitalmarktinformationen sowie erleichterte Vorgaben durch den Mifir-Review bei Geschäften mit Finanzinstrumenten.