Länder dringen auf Novelle zur schnelleren Trennung von Spitzenpersonal

Fondsmanager im Kündigungsrisiko

Die Bundesländer fordern die Lockerung des Kündigungsschutzes für Risikoträger bei bedeutenden Fonds- und Versicherungsunternehmen. Ziel ist eine flexiblere Personalplanung im Finanzsektor und die Anpassung an internationale Usancen .

Fondsmanager im Kündigungsrisiko

Fondsmanager im Kündigungsrisiko

Länder dringen auf Möglichkeit zur schnelleren Trennung von Spitzenpersonal

wf Berlin

In bedeutenden Fondsgesellschaften und Versicherungsunternehmen soll für sogenannte Risikoträger der Kündigungsschutz gelockert werden. Darauf dringen die Bundesländer. Die flexible Regelung für Risikoträger in Kreditinstituten würde damit auf weitere Branchen der Finanzwirtschaft ausgedehnt. Für bedeutende Wertpapierinstitute gilt sie bereits. Die Länder hatten sich damit im Bundesrat zum Standortfördergesetz positioniert. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten.

Zum Wohl des Finanzplatzes Deutschland

Der flexiblere Kündigungsschutz in der Kreditwirtschaft war 2019 im Zug des Brexits eingeführt worden. Damit war die Hoffnung verbunden, Deutschland stärker auf internationale Gepflogenheiten am Arbeitsmarkt im Finanzdienstleistungssektor auszurichten. „Aus Sicht des Bundesrats hat sich die Regelung bewährt“, schreiben die Länder in ihrer Stellungnahme. Die Finanzmarktakteure am Finanzplatz Frankfurt stehen hinter den Bestrebungen. Im September war die „Strategie und Charta der Zusammenarbeit für den Finanzplatz Frankfurt“ von Landesregierung, der Stadt, zahlreichen Finanzinstituten sowie weiteren Organisationen unterzeichnet worden. Dort wird unter den Standortbedingungen aufgeführt, dass es „arbeitsrechtlich klare Bedingungen für Risikoträger“ brauche.

Die Forderung der Länder ist keine ganz neue Idee. Schon die Ampel-Regierung hatte vor, den gelockerten Kündigungsschutzes auszuweiten und die Regelung im Kreditwesengesetz in das Kapitalanlagengesetzbuch (KAG) und Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zu übernehmen. Dies war im Zukunftsfinanzierungsgesetz II so vorgesehen, das wegen des vorzeitigen Verfalldatums der Ampel aber nicht mehr verabschiedet wurde. Das Standortfördergesetz greift viele Punkte des Ampel-Gesetzes unter neuem Namen auf, aber nicht alle.

Abfindung statt Bestandsschutz

Die Regelung für die Kreditwirtschaft betrifft Risikoträger bedeutender Institute. Deren jährliche Vergütung muss das Dreifache der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung übersteigen. Diese Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 101.400 Euro im Jahr. Aktuell beträgt sie 96.600 Euro. Risikoträger sind etwa Mitglieder der Geschäftsleitung und die Leiter wesentlicher Geschäftsbereiche. Dazu gehören Recht, Finanzen, Personal, IT oder Wirtschaftsanalysen. Es gehören auch Mitarbeiter mit Managementverantwortung für Personal, das Transaktionen für das Institut abschließen darf, dazu. Bedeutende Institute sind solche, die in den vergangenen vier Jahren im Durchschnitt eine Bilanzsumme von über 15 Mrd. Euro hatten. Aufgehoben wird der Kündigungsschutz nicht. Der Arbeitgeber kann aber – ohne Begründung – einen gerichtliche Auflösungsantrag stellen, der eine Abfindung nach sich zieht.