Fondsrisikobegrenzungsgesetz ebnet Weg für Kreditfonds
Fondsrisikobegrenzungsgesetz ebnet Weg für Kreditfonds
Kabinett billigt Risikobegrenzung
für Investmentfonds
wf Berlin
Das Bundeskabinett hat das Fondsrisikobegrenzungsgesetz beschlossen und auf den Weg der Gesetzgebung gebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist nach Angaben des Bundesfinanzministeriums die Stärkung des Finanzstandorts Deutschland. Umgesetzt wird eine EU-Richtlinie, vor allem die novellierte EU-Richtlinie für das Management alternativer Investmentfonds (AIFMD II). Dem Ministerium zufolge setzt der Gesetzentwurf die europäischen Vorgaben 1:1 um. Auch in der Branche war schon bei Vorlage des Referentenentwurfs positiv vermerkt worden, dass die Regierung kein so genanntes Gold-Plating betreibt, also mehr fordert als die EU-Richtlinie.
Neu Regulatorik schafft Klarheit in der EU
Neu ist die Regulatorik für den Kreditfonds als Alternative und Ergänzung zum traditionellen Bankkredit. Der EU-Gesetzgeber hatte damit auf Marktentwicklungen reagiert. Klargestellt wurde in der Neufassung der EU-Richtlinie, dass diese Form der Ausreichung von Darlehen über die Binnengrenzen hinweg in der gesamten Europäischen Union erlaubt ist.
Eingeführt werden für alle Fonds EU-weit einheitliche Standards bei Hebeleffekten, Verfügbarkeit von Liquiditätsmanagementinstrumenten, Berichterstattung und Anlegerschutz. Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass durch die verpflichtende Einführung von Liquiditätsmanagementinstrumenten systemischen Risiken im Finanzmarkt vorgebeugt werde. Das Liquiditätsmanagement lasse Fonds robuster gegen mögliche äußere Schocks werden. Neue vereinheitlichte Vorgaben für Fondsverwalter schaffen zudem gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU. Mit dem Gesetzentwurf werde überdies das nationale Finanzmarktrecht an den überarbeiteten Rechtsrahmen für das Clearing durch zentrale Gegenparteien (CCPs) in der EU angepasst. Gleichzeitig schaffe der Gesetzentwurf der Bundesregierung mehr Flexibilität für deutsche Fondsverwalter. Weitere Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch soll deutschen Fondsanbietern die Auflage wettbewerbsfähigerer Produkte erleichtern und die Anlagemöglichkeiten verbessern und erweitern.
