Gericht kippt EZB-Strafe gegen Crédit Agricole

Börsen-Zeitung, 9.7.2020 fed Frankfurt - Die französische Großbank Crédit Agricole kommt um eine Strafe herum, die ihr die Europäische Zentralbank (EZB) aufgebrummt hat. Europas Notenbank hatte dem Kreditinstitut sowie zwei seiner Töchter zur Last...

Gericht kippt EZB-Strafe gegen Crédit Agricole

fed Frankfurt – Die französische Großbank Crédit Agricole kommt um eine Strafe herum, die ihr die Europäische Zentralbank (EZB) aufgebrummt hat. Europas Notenbank hatte dem Kreditinstitut sowie zwei seiner Töchter zur Last gelegt, dass sie Kapitalinstrumente als hartes Kernkapital eingestuft hatten, ohne vorher dafür die notwendige Erlaubnis der Bankenaufseher eingeholt zu haben. Dieses Verhalten wertete die Zentralbank seinerzeit als fahrlässigen Verstoß gegen die Regeln.Grundsätzlich erhielt die EZB dafür zwar nun vor dem Gericht der Europäischen Union, also der für Wirtschaftssachen zuständigen Kammer des EU-Gerichtshofs, Rückendeckung. Denn die Richter bestätigten, dass das Geldhaus durchaus vorab eine Einwilligung der Aufsichtsbehörde benötigte und dies auch wissen musste.Trotzdem erklärten die Luxemburger Richter die Bußen von zusammengerechnet 4,8 Mill. Euro für nichtig. Ihre Argumentation: Die Zentralbank verfüge bei der Festsetzung der Strafe über breites Ermessen, da sie Unternehmen zu Bußen in Höhe von bis zu 10 % des Jahresumsatzes verdonnern darf. Gerade deshalb sei es umso wichtiger, dass die EZB ihre Beschlüsse rechtlich hinreichend begründe. Das sei in dieser Sache nicht geschehen, da die Notenbank noch nicht einmal die Größe des Kreditinstituts angegeben habe.