Verwahrentgelt

Gericht verbietet Sparda Minuszins

Die Sparda-Bank Berlin darf nach einem Urteil des Landgerichts Berlin keine Minuszinsen mehr erheben. Betroffen sind zunächst Giro- und Tagesgeldkonten.

Gericht verbietet Sparda Minuszins

Reuters Frankfurt

Im Ringen um Negativzinsen auf Bankkonten sorgt eine Entscheidung des Landgerichts Berlin für Aufregung. In dem Urteil heißt es, die Sparda-Bank Berlin dürfe auf Giro- und Tagesgeldkonten keine Minuszinsen mehr erheben, wie ein Sprecher des Instituts einen Bericht des „Handelsblatts“ bestätigte. Es sei ein Urteil der untergeordneten Instanz, das im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung zu Verwahrentgelten stehe, führte er aus. Es laufe zudem der mit der Finanzaufsicht BaFin vereinbarten geltenden Regelung zuwider. Die Sparda-Bank Berlin werde Berufung einlegen, kündigte der Sprecher an.

Die Bankenbranche in Deutschland ächzt unter der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Der Leitzins liegt seit März 2016 bei 0,0%. Zudem müssen Banken Strafzinsen zahlen, wenn sie bei der EZB überschüssige Gelder parken. Viele Banken versuchen inzwischen, diese Kosten auf ihre Kunden abzuwälzen, indem sie ab einem bestimmten Kontoguthaben Verwahrentgelte verlangen.

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