WERTBERICHTIGT

Gleiches Recht für alle

Börsen-Zeitung, 7.9.2019 Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass die Deutsche Bahn nicht bloß den in Deutschland ansässigen Kunden das Zahlen per Sepa-Lastschrift ermöglichen darf, wirkt etwas akademisch. In den meisten...

Gleiches Recht für alle

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass die Deutsche Bahn nicht bloß den in Deutschland ansässigen Kunden das Zahlen per Sepa-Lastschrift ermöglichen darf, wirkt etwas akademisch. In den meisten EU-Staaten mit Ausnahme Österreichs ist das Verfahren so gut wie unbekannt. Daher dürfte der Branchenverband mit der Vermutung richtig liegen, dass am Ende nur ein paar Absätze in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert werden müssen. Bemerkenswert ist allerdings die Haltung des Zahlungsdienstleisters Paypal. Das Unternehmen, das dank eines äußerst bequemen und relativ sicheren Online-Bezahlverfahrens immer weitere Teile des Marktes durchdringt, ist der Meinung, dass es das Ganze nichts angeht, weil es kein Händler, sondern ein Zahlungsdienstleister ist. Da das EuGH-Urteil unterstreicht, dass alle EU-Bürger denselben Zugang zu Zahlungsdienstleistungen haben sollten, wäre es jedoch mehr als fahrlässig, wenn Paypal damit durchkäme. Nur weil Unternehmen innovative Digitalangebote entwickeln, stehen sie nicht über dem Recht.lee