Helaba scheitert im Streit mit SocGen in zweiter Instanz

Gericht: Kein Schadenersatz für Cum-ex-Geschäfte

Helaba scheitert im Streit mit SocGen in zweiter Instanz

dpa-afx/bn Frankfurt – In einem Streit um Schadenersatz für Cum-ex-Aktiengeschäfte hat die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) in zweiter Instanz eine Niederlage einstecken müssen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wies die Klage des Instituts gegen Société Générale (SocGen) auf Zahlung von rund 23 Mill. Euro ab (Az. 1 U 111/18). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das OLG in seinem am Donnerstag verkündeten Urteil Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zu. Ein Helaba-Sprecher sagte: “Wir prüfen nun die schriftliche Urteilsbegründung in Ruhe und werden dann über das weitere Vorgehen entscheiden.”Die Landesbank hatte den Angaben zufolge im ersten Halbjahr 2007 bei der deutschen Zweigniederlassung der SocGen-Tochter Fimat International Banque größere Mengen an Aktien deutscher Unternehmen geordert. Die Bestellung erfolgte vor, die Lieferung nach den Hauptversammlungen.Für diese Geschäfte musste die Helaba später 22,9 Mill. Euro ans Finanzamt nachzahlen, die sie sich von SocGen zurückholen will. Das OLG stellte nun fest, es sei bei solchen Geschäften “wirtschaftlich nicht möglich, dass die Verkäuferseite auf ihre Kosten dem Käufer eine die Nettodividende übersteigende Bruttokompensation” verschaffe. In erster Instanz war 2018 SocGen zu Schadenersatz verurteilt worden. Fimat sei zum Einbehalt der Kapitalertragsteuer für Rechnung der Helaba verpflichtet gewesen, habe dies indes in Verletzung steuerrechtlicher und vertraglicher Pflichten unterlassen, hatte damals das Frankfurter Landgericht geurteilt.