Kapitalmarktunion

Hoffnungswert Verbriefungen

Noch liegen die Positionen über die Novelle der Verbriefungsregeln im EU-Parlament auseinander. Trotzdem herrscht vorsichtiger Optimismus, noch 2025 einen entscheidenden Schritt voranzukommen.

Hoffnungswert Verbriefungen

Hoffnungswert Verbriefungen

EU-Parlament und Rat streben noch in diesem Jahr eine Verständigung über die Novelle des Regelwerks an

fed Brüssel

Die Beratungen der EU-Gesetzgeber über die EU-Verbriefungsregeln sind kein Selbstläufer. Vor allem im Parlament liegen die Positionen noch weit auseinander – und die Finanzbranche fordert erhebliche Nachbesserungen. Trotzdem herrscht vorsichtiger Optimismus, noch 2025 einen entscheidenden Schritt voranzukommen.

EU-Abgeordnete, Vertreter der nationalen Regierungen und EU-Kommissionsbeamte sind vorsichtig optimistisch, dass im weiteren Verlauf dieses Jahres sowohl im EU-Parlament als auch im Rat jeweils eine Verständigung über die Novelle der EU-Regeln für Verbriefungen gelingen kann. Dann könnten unter zyprischer EU-Ratspräsidentschaft Anfang 2026 die Schlussberatungen im Trilog starten. Allerdings liegen die Positionen vor allem im Parlament nach wie vor teils auseinander. Das wurde bei einer von der KfW-Bankengruppe unterstützten Veranstaltung der Börsen-Zeitung in Brüssel deutlich, an der zahlreiche Vertreter von EU-Institutionen teilnahmen.

Nicht bloß grundsätzliche Vorbehalte

Noch immer gibt es grundsätzliche Vorbehalte gegen eine Revitalisierung des Verbriefungsmarkts. Einzelne politische Kräfte lehnen dieser Brücke zwischen Bank und Markt unter Verweis auf die Probleme im US-Markt ab, die zu der Finanzkrise von 2008 geführt haben. Doch daneben gibt es im EU-Parlament auch andere Vorbehalte. So wird die Frage gestellt, ob und in welchem Umfang die Entlastung von Bankbilanzen durch Verbriefungen tatsächlich zu einer Ausweitung der Kreditvergabe und damit zur Unterstützung von Investitionen und Wachstum führt.

Marktpraktiker sind davon überzeugt. Schließlich hätten Banken wenig Anreiz, Verbriefungen zu initiieren, wenn sie den damit entstehenden Spielraum für neue Kreditvergabe nicht nutzen würden. Immerhin seien mit der Verbriefung ja auch Kosten verbunden, geben Experten zu bedenken.

Mittelstand soll profitieren

Die Befürworter im EU-Parlament unterstreichen, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von einem funktionierenden Verbriefungsmarkt profitieren würden. Schließlich sind sie besonders auf günstige Finanzierungen angewiesen, weil sie in der Regel den Kapitalmarkt nicht selbst anzapfen können. Vereinfachungen des Regelwerks und eine Revitalisierung des Verbriefungsmarkts lägen daher im Interesse des Mittelstands.

Die Finanzwirtschaft meldet indes für die anstehenden Beratungen in EU-Parlament und Rat und den sich daran anschließenden Trilog Nachbesserungswünsche an. Vertreter von Banken und Kanzleien erinnern daran, dass Europas Startups und Scale-ups bislang in großem Umfang von Adressen aus Übersee finanziert werden, darunter auch von schwach regulierten Private-Equity-Fonds. Wenn man diesen Kapitalgebern nicht den Markt kampflos überlassen wolle, sei es wichtig, das Finanzierungsumfeld für disruptive Geschäftsmodelle zu verbessern.

Das bedeutet aus Sicht der Branche, dass sich die Neufassung der EU-Regeln für Verbriefungen nicht allein auf die Reduzierung von Risiken konzentrieren darf. Der auf dem Tisch liegende Gesetzesvorschlag sei sehr defensiv, wird kritisch angemerkt. Um die Finanzierung von jungen Unternehmen durch europäische Banken zu stärken, sei zu viel Vorsicht kontraproduktiv.

Zankapfel Resilienz

Die Finanzbranche hadert insbesondere mit dem Konzept so genannter resilienter Verbriefungen. Die EU-Kommission schlägt diese spezifische Kategorie für vergleichsweise robuste Verbriefungen vor. Sie sollen von zusätzlichen Abschlägen bei den Kapitalpflichten profitieren.

Banken und andere Marktteilnehmer monieren jedoch, dass es erstens extrem aufwendig sei, zu klären und zu verstehen, welche Transaktionen die Bedingungen resilienter Verbriefungen tatsächlich erfüllen. Der Ansatz stehe den Bemühungen um eine Vereinfachung der EU-Gesetzgebung daher entgegen. Zweitens sei das Volumen, das letztlich unter diesen Titel falle, zu eng beschränkt, um unterm Strich insgesamt für eine spürbare Entlastung bei den Kapitalanforderungen zu sorgen.