HRE geht in Berufung
HRE geht wegen Greensill-Pleite in Berufung
lee Frankfurt
Die in Staatsbesitz befindliche Hypo Real Estate Holding (HRE Holding) geht im Rechtsstreit mit dem Einlagensicherungsfonds der privaten Banken um die Entschädigung für ihre Einlagen bei der insolventen Greensill Bank in die nächste Instanz. Wie eine Sprecherin der Finanzagentur am Montag sagte, legte das Unternehmen Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. April ein (Az. 21 O 352/21 (2)). Die Begründung werde fristgerecht nachgereicht.
Das Landgericht hatte den Anspruch der HRE auf eine Entschädigung der bei der Greensill Bank angelegten 75 Mill. Euro mit der Begründung verworfen, dass es sich beim Einlagensicherungsfonds des privaten Bankenverbands (BdB) um ein freiwilliges Instrument handele. “Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht”, heißt es in der Satzung des Einlagensicherungsfonds, auf die sich das Urteil stützt. Nach Ansicht der Richter hat das Unternehmen lediglich Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro. Der Einlagensicherungsfonds hatte dagegen argumentiert, dass es sich bei der HRE Holding um ein Finanzinstitut handele. Banken und Kommunen haben im Gegensatz zu privaten Einlegern im Entschädigungsfall keinen Anspruch auf eine Erstattung ihrer Gelder.