Bankenabwicklung

Insolvenz­verfahren für Sberbank Europe lässt auf sich warten

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die einstweilen stillgelegte Europa-Tochter der Sberbank lässt auf sich warten.

Insolvenz­verfahren für Sberbank Europe lässt auf sich warten

Von Bernd Neubacher, Frankfurt

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die Europa-Tochter der russischen Sberbank lässt auf sich warten – auch knapp sieben Wochen nachdem Österreichs Finanzaufsicht dem in Wien ansässigen Finanzinstitut die Fortführung des Geschäftsbetriebes untersagt und den Einlagensicherungsfall festgestellt hat. Wird es überhaupt dazu kommen?

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA will sich nicht festlegen: Auf Anweisung der EZB und gemäß österreichischem Bankwesengesetz habe die FMA einen Regierungsbeauftragten eingesetzt, erläutert die Behörde auf Anfrage. Dieser solle vor allem erheben und berichten, „ob gegebenenfalls ein Insolvenztat­bestand nach der österreichischen Insolvenzordnung und Rechtssprechung vorliegt, ob eine geordnete Abwicklung in Eigenverantwortung möglich ist oder ob eine Fortführung der Bank unter den besonderen Bestimmungen des Sanktionenregimes machbar ist“. Eine Entscheidung darüber sei noch nicht gefallen.

Bei der BaFin ging es zackiger

Bei der BaFin und der Greensill Bank ging das im März vergangenen Jahren deutlich zackiger – auch wenn dies Fragen nach Defiziten der Anstalt in der Aufsicht über das Bremer Institut nicht ausräumen konnte: Da verhängte die BaFin am 3. März über die Greensill Bank ein Moratorium, beantragte zwölf Tage später beim Amtsgericht Bremen die Insolvenz, und tags darauf war der Insolvenzverwalter bestellt.

Arbeiten die Mühlen der Behörden in Österreich langsamer als in der Bundesrepublik? Eine Erklärung für die Entscheidungsschwäche im Fall Sberbank Europe, die 2021 auf 14 Mrd. Euro Bilanzsumme kam, könnte die Verfassung des Instituts sein. Womöglich ist diese gar nicht so schlecht, wie sie Ende Februar wirkte, als nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine ein Run auf die Einlagen einsetzte.

Einschätzungen aus dem Markt zufolge kann die Einlagensicherung Austria (ESA) jedenfalls darauf hoffen, einen großen Teil der geleisteten Entschädigungssumme zurückzuerhalten, ob es nun doch noch zum Insolvenzverfahren kommen sollte, zu einer geordneten Abwicklung in Eigenverantwortung oder die Bank tatsächlich sanktionsgerecht fortgeführt werden sollte. „Sobald eine behördliche Maßnahme erforderlich ist, wird diese im Rahmen der Gesetze kommuniziert“, richtet die FMA auf Anfrage aus.

Sollte man sich für eine geordnete Abwicklung entscheiden, erhielte der Fall der Sberbank Europe jedenfalls auffällige Ähnlichkeit mit jenem der in Frankfurt ansässigen Europa-Tochter der VTB Bank. Für diese plant die deutsche Finanzaufsicht offensichtlich eine solche Abwicklung in Solvenz – ohne dass sie zuvor allerdings dem, übrigens inzwischen von der Mutter abgeschirmten, aber nicht sanktionsbewehrten Finanzinstitut die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt und den Entschädigungsfall festgestellt hat.

Immer eine Option

Eine Abwicklung in Solvenz sei immer eine Option und könne funktionieren, aber nur solange es nicht zu einer Insolvenz komme oder eine Bank illiquide werde, erläuterte Elke König, Chair der EU-Bankenabwicklungsbehörde Single Resolution Board (SRB), Ende März, angesprochen auf die unterschiedliche Handhabung der europäischen und deutschen Finanzaufsicht. Warum es im Fall der einen Bank zu einem Run auf die Einlagen komme und im Fall einer anderen nicht, müsse man wiederum nicht die Aufseher, sondern die Einleger fragen.