Finanzmarktregulierung

Investmentbranche lobt Gesetzesentwurf für Kreditfonds

Der Entwurf für ein Fondsrisikobegrenzungsgesetz ist von der Investmentbranche grundsätzlich begrüßt worden. Allerdings erwarten die Verbände, dass der Fondsstandort Deutschland nur dann tatsächlich gestärkt werde, wenn auch steuerrechtliche Anpassungen vorgenommen werden.

Investmentbranche lobt Gesetzesentwurf für Kreditfonds

Investmentbranche lobt Gesetzesentwurf für Kreditfonds

BVI begrüßt Verzicht auf nationales Goldplating – BAI fordert Flankierung durch steuerrechtliche Erleichterungen

wf/fed Berlin/Frankfurt

Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf für ein sogenanntes Fondsrisikobegrenzungsgesetz vorgelegt. Mit diesem Gesetz sollen die einschlägigen europäischen Vorgaben, vor allem die novellierte EU-Richtlinie für das Management alternativer Investmentfonds (AIFMD II), in nationales Recht übersetzt werden.

Inhaltlich im Herzen der EU-Richtlinie stehen Kreditfonds. Sie stellen eine Alternative und Ergänzung zum traditionellen Bankkredit dar – wobei eben gerade nicht Sparkasse oder Hausbank Fremdkapital zur Verfügung stellen, sondern ein alternativer Investmentfonds. In den vergangenen Jahren ist immer mehr Geld in Kreditfonds geflossen. Die EU-Gesetzgeber haben auf diese Marktentwicklung reagiert und 2024 mit der AIFMD II diesem Anlageformat quasi nachträglich den regulatorischen Ritterschlag erteilt. Denn sie haben mit der Neufassung der EU-Richtlinie klargestellt, dass diese Form der Ausreichung von Darlehen über die Binnengrenzen hinweg in der gesamten Europäischen Union erlaubt ist. Und sie haben damit einen einheitlichen Rechtsrahmen geschafft – mithin die Basis, damit ein effizienter Binnenmarkt für Kreditfonds entstehen kann, nachdem dies jahrelang durch national unterschiedliche Regelwerke verhindert worden ist.

Dass – und auch wie – sich die Bundesregierung nun auf den Weg gemacht hat, mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz die AIFMD in deutsches Recht zu übersetzen, trifft bei den Verbänden der Fondsbranche auf Zustimmung. So unterstreicht Peggy Steffen, die Leiterin Risikomanagement beim BVI, mit Blick auf die Harmonisierung der Regeln für Kreditfonds: „Es ist gut, dass auch deutsche Alternative Investmentfonds unter strengen Auflagen im Risiko- und Liquiditätsmanagement selbst Kredite vergeben dürfen.“ Das sei ein wichtiger Schritt, um insbesondere Mittelständlern alternative Finanzierungsquellen zu bieten. Zudem schaffe dies einheitliche Wettbewerbsbedingungen für alle Manager von Alternativen Investmentsfonds in der EU.

Umsetzung „1:1“

Das Ministerium unterstreicht, dass es die EU-Vorgaben „1:1“ in nationales Gesetz überschreibt. Für diesen Aspekt gibt es Extrabeifall vom deutschen Fondsverband: „Der BVI begrüßt die Strategie des Bundesfinanzministeriums, die neuen EU-Vorgaben weitgehend ohne nationale Anpassungen zu übernehmen“ – also auf ein „Goldplating“ zu verzichten. Das werde dazu beitragen, EU-weit einheitliche Standards in den Bereichen Hebeleffekte, Verfügbarkeit von Liquiditätsmanagementinstrumenten, Berichterstattung und Anlegerschutz zu fördern.

Auch der Bundesverband Alternative Investments (BAI) heißt den Gesetzesentwurf des Finanzministeriums generell willkommen. Zugleich fordert Geschäftsführer Frank Dornseifer aber begleitende Schritte, insbesondere im Steuerrecht, ein. „Die europaweite Harmonisierung der Regelungen für Kreditfonds, die für die Finanzierung von Wachstum, Transformation und Infrastruktur elementar wichtig sind, muss als Chance begriffen werden, nachdem Deutschland bei Kreditfonds bisher nicht in der ersten Liga spielt“, argumentiert Dornseifer.

Ruf nach zügiger Nachlieferung

Die Regelungen im Referentenentwurf seien „bislang allenfalls Pflicht im Hinblick auf die erforderliche Richtlinienumsetzung“. Erforderlich sei aber auch eine „investmentsteuerliche Flankierung“. In Teilen waren solche Maßnahmen von der Ampel-Regierung im geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetz II angelegt gewesen, das aber nicht mehr verabschiedet wurde. Wenn die Bundesregierung hier „nicht zügig nachliefert“, warnt der BAI-Geschäftsführer, würden Kreditfonds auch künftig nicht in Deutschland aufgelegt.