Beihilfe zur Steuerhinterziehung

Kantonalbank ist US-Verfahren los

Die Zürcher Kantonalbank ist nicht mehr Gegenstand in einem Verfahren um Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Die Bank habe ihre Verpflichtungen vollumfänglich erfüllt, hieß es von der US-Justiz.

Kantonalbank ist US-Verfahren los

Reuters Zürich

Die Zürcher Kantonalbank ist die US-Justiz im Verfahren um Beihilfe zur Steuerhinterziehung los. Nach gut drei Jahren hätten die Behörden das sogenannte Deferred Prosecution Agreement (DPA) beendet, das die Anklageerhebung als Gegenleistung für die Erfüllung zahlreicher Auflagen aufschiebt, wie das Institut am Dienstag mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft des Südbezirks von New York habe festgehalten, dass die Bank ihren Verpflichtungen aus dem DPA vollumfänglich nachgekommen sei. Damit sei die Anklage gegen die Zürcher Kantonalbank formell vom Tisch. „Wir haben in den letzten drei Jahren eng mit den Behörden zusammengearbeitet und halten alle regulatorischen und gesetzlichen Vorgaben ein“, sagte Kantonalbank-Chef Martin Scholl. „Entsprechend erfreut nehmen wir diesen Entscheid zur Kenntnis.“

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