Kaum Reformbedarf durch EU-Regeln für Covered Bonds

Berlin prüft Optionen der Laufzeitverlängerung

Kaum Reformbedarf durch EU-Regeln für Covered Bonds

fed Berlin – Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass das deutsche Recht für Pfandbriefe und andere gedeckte Schuldverschreibungen in Reaktion auf neue EU-Vorgaben für Covered Bonds nur an wenigen Stellen geändert werden muss. Er rechne “mit nur einigen wenigen Anpassungen”, erklärte Levin Holle, zuständiger Abteilungsleiter im Bundesfinanzministerium, anlässlich einer Fachtagung des Kapitalmarktverbands AFME gemeinsam mit dem Verband deutscher Pfandbriefbanken (VDP) in Berlin. Ein Thema, das sich das Finanzministerium derzeit genauer anschaue, seien die Bedingungen für die Verlängerung von Laufzeiten im Falle einer Insolvenz des Emittenten. “Wir sondieren die Optionen”, sagte Holle.Die EU hat in diesem Jahr eine EU-Richtlinie über Mindestanforderungen für gedeckte Schuldverschreibungen beschlossen, um dem europäischen Covered-Bond-Markt zusätzlichen Schwung zu verleihen – vor allem in den Ländern, in denen diese Assetklasse anders als im “Pfandbrief-Land” Deutschland noch nicht entwickelt ist. Die Richtlinie wird im Dezember im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Danach haben die nationalen Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit zur Umsetzung.Die deutschen Pfandbriefbanken begrüßten den Ansatz der EU, lediglich eine Mindestharmonisierung anzustreben, machte VDP-Präsident Louis Hagen auf einem Festakt anlässlich des 250. Jubiläums des Pfandbriefs deutlich. Die Entscheidung der EU, sich auf die Definition wesentlicher Qualitätsmerkmale von Covered Bonds zu konzentrieren, sei zu begrüßen, da auf diese Weise nicht über Gebühr Änderungen an funktionierenden nationalen Regelwerken erzwungen würden. Auch sieht der Verband weiter Raum für die Fortentwicklung nationaler Produkte. Marktteilnehmer hoffen, dass das EU-Regelwerk im Verlauf der nationalen Umsetzung nicht zu komplex wird. Weidmann hofft auf ImpulsBundesbankpräsident Jens Weidmann unterstrich, dass für den Pfandbrief “die europäische Perspektive ganz wesentlich” sei. Der neue EU-Rechtsrahmen für Covered Bonds bedeute die Aussicht, dass gedeckte Schuldverschreibungen europaweit stärker genutzt werden. Das liefere “möglicherweise einen weiteren Impuls der Internationalisierung”. Der EU-Rahmen für Covered Bonds stelle zudem einen Schritt “hin zu einer echten Kapitalmarktunion” dar. Eine Chance, diese Union weiter zu vertiefen, sieht Weidmann bei Insolvenzverfahren. Angesichts der engen Verflechtung dieser Regeln mit anderen Aspekten nationalen Rechts hält der Bundesbankpräsident eine vollständige Harmonisierung der Insolvenzverfahren für wenig realistisch. Vielmehr wären “ähnlich wie beim Covered-Bond-Rahmen europaweite Mindestanforderungen ein pragmatischer erster Schritt”.