Förderdarlehen

KfW verschiebt erneut Ende der Coronahilfe

Die scheidende Bundesregierung verlängert das milliardenschwere Corona-Kreditprogramm der KfW nun bereits zum dritten Mal. Statt zum Jahresende soll nun Ende April 2022 Schluss sein.

KfW verschiebt erneut Ende der Coronahilfe

jsc Frankfurt

Die staatliche Förderbank KfW hat das Auslaufen der milliardenschweren Coronahilfen für Unternehmen und Selbständige er­neut verschoben: Sollte das Programm bisher zum Jahresende auslaufen, können Firmen die Kredite nun bis Ende April 2022 beantragen, wie die von Bund und Ländern getragene Bank am Freitag mitteilte. Damit hat die KfW das Programm, das bereits im März 2020 lanciert worden war, im Auftrag der nunmehr scheidenden Bundesregierung bereits zum dritten Mal verlängert: Hatte der Vorstand ursprünglich noch ein Auslaufen Ende 2020 für möglich gehalten, verlängerte die Bank die Hilfen später bis Mitte 2021 und anschließend bis Ende dieses Jahres. Ähnlich wie zuvor beruft sich das Institut auf die „aktuelle pandemische Lage“. Die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung der EU liege vor, sagte eine Sprecherin.

Bisher hat die KfW bereits mehr als 52 Mrd. Euro an mehr als 145000 Unternehmen zugesagt. Vor allem zu Beginn der Pandemie im April und Mai 2020, aber auch darüber hinaus haben Unternehmen Hilfen im großen Umfang beantragt. Für Kreditausfälle übernimmt der Bund je nach Programm überwiegend oder vollständig die Haftung, so dass die kreditausreichenden Banken und Sparkassen nur geringe Risiken übernehmen und auch die KfW keine Ausfälle schultern muss. Für die Refinanzierung der Bank steht bisher der Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereit, der zu Beginn der Coronakrise aufgelegt worden war. Bis heute hat der Fonds gut 35 Mrd. Euro für das Programm an die KfW ausgezahlt.

Kreditgrenzen erhöht

Die Kreditbeträge hebt die Bank an: Im Programm „Schnellkredit“ können Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten künftig bis zu 2,3 Mill. Euro leihen statt bis zu 1,8 Mill. Euro, für Firmen mit 10 bis 50 Köpfen steigt die Höchstgrenze auf 1,5 Mill. Euro von zuvor 1,125 Mill. Euro, Firmen mit weniger als zehn Beschäftigten erhalten bis zu 850000 Euro statt 675000 Euro. Die Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25% des Jahresumsatzes 2019 gilt auch weiterhin. Für den Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren steigt die Grenze ebenfalls auf 2,3 Mill. Euro von zuvor 1,8 Mill. Euro. Für Firmen, die bereits vor der Pandemie in Schwierigkeiten waren, sind die Hilfen nicht bestimmt.

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