GastbeitragNeue Chancen durch die Micar

Klare Spielregeln: Geldwäscheleitlinien gelten auch für digitale Assets

Mit der EU-Verordnung Micar gelten künftig vergleichbare Regeln für reguläre Banken und für Kryptoanbieter. Das eröffnet viele Chancen, wie Maximilian Distler und Jan-Michael Steiner der Beratungsgesellschaft Capco schreiben.

Klare Spielregeln: Geldwäscheleitlinien gelten auch für digitale Assets

Klare Spielregeln: Geldwäscheleitlinien gelten auch für digitale Assets

Zu Jahresbeginn hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) beschlossen, den Geltungsbereich der Anti-Geldwäsche-Leitlinien (AML Guidelines) auf die Kryptodienstleister auszuweiten. Das ist ein weiterer Baustein für den immer dichteren Regulierungsrahmen für Kryptoassets in der Europäischen Union.

Diese Regulierung entwickelt sich zunehmend zum Standortvorteil: Sie ermöglicht es traditionellen Banken wie auch jungen Fintechs, vollständig regulierte Kryptodienstleistungen in einem harmonisierten Binnenmarkt anzubieten und mit bestehenden Anbietern zu interagieren. Profitieren sollen vor allem Kryptoanleger. Die Leitlinien werden ab Jahresende für Kryptodienstleister wirksam.

Krypto unter Verdacht

Seit Start des Bitcoin-Netzwerkes 2009 haben sich Kryptos als Assetklasse rasant entwickelt. Schnell gerieten sie jedoch unter Verdacht, für illegale Aktivitäten genutzt zu werden. Berichte über die Verwendung auf digitalen Schwarzmärkten wie der Silk Road sowie Hacks bekannter Handelsplattformen wie Mt. Gox im Jahr 2014 schadeten ihrem Ruf. Dank strengerer Vorgaben und technologischem Fortschritt bei der Blockchain-Analyse wandelte sich dieses Bild.  Laut dem jüngsten Crypto Crime Report der Analysefirma Chainalysis sollen mittlerweile weniger als 1% der Transaktionen auf illegale Aktivitäten zurückgehen.

Dienstleister verpflichtet

Um diese Entwicklung weiter zu fördern, verkündete die EBA überarbeitete Leitlinien (EBA/2021/02), die gleiche Verpflichtungen und Geldwäschestandards für Kryptodienstleister (sogenannte CASPs) wie im Bankensektor sicherstellen sollen. CASPs werde dazu angehalten, geeignete Überwachungsinstrumente in der Transaktionsabwicklung und fortgeschrittene Analysetools einzuführen.

Die kürzlich veröffentlichten Leitlinien sind Teil einer umfassenderen Anti-Geldwäsche-Initiative auf EU-Ebene. Am Folgetag erzielten die EU-Gesetzgeber eine vorläufige Einigung für eine der umfangreichsten Überarbeitungen der Anti-Geldwäsche-Vorschriften im Staatenverbund. Die Geldtransferverordnung (GTVO) wird auf das gesamte Spektrum der Kryptowerte ausgeweitet und auch eine neue Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) ist in Planung. 2024 wird ein Schlüsseljahr, in dem intensive Diskussionen zur Um- und Durchsetzung der Vorschriften zu erwarten sind. Derzeit lädt die EBA Marktteilnehmer ein, an der Konsultation der Leitlinien zur Umsetzung der Travel-Rule-Anforderungen sowie internen Kontrollmaßnahmen und Prozessen teilzunehmen.

Auf dem Weg zu einem neuen Rahmenwerk

Die EU hat mit der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Micar) bereits ein Rahmenwerk für den Kryptomarkt jenseits der Vorschriften gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschaffen. Die Micar adressiert unter anderem die Kryptoverwahrung, den Betrieb von Handelsplattformen sowie das Portfoliomanagement von Kryptoassets. In Deutschland waren bestimmte Dienste wie die Verwahrung bereits seit 2020 auf Basis des Kreditwesengesetzes (KWG) möglich. Mit dem Kryptomarktaufsichtsgesetz (KMAG) erfolgt nun eine Harmonisierung, die Überschneidungen zwischen Micar und KWG vermeidet.

Darüber hinaus befasst sich der europäische Gesetzgeber mit Maßnahmen zur Vereinheitlichung von Steuertransparenzanforderungen im Rahmen der Richtlinie DAC08. Demnach sollen zukünftig Kundensteuerdaten von den Kryptodienstleistern elektronisch an die zuständigen Finanzbehörden weitergeleitet werden.

Fairer Wettbewerb

Mit dem Regelwerk hat die EU eine globale Vorreiterrolle im Umgang mit Kryptovermögenswerten eingenommen. Durch das Bestreben, Kryptovermögenswerte sicherer in das Finanzsystem zu integrieren und gleiche gesetzliche Vorgaben zur Geldwäscheprävention an Kryptodienstleister sowie an reguläre Banken zu stellen, schafft der Regulator faire Wettbewerbsbedingungen. Kryptodienstleister erhalten Hilfe bei der Identifizierung von Risiken und können rechtssichere Maßnahmen zur Eindämmung von Finanzkriminalität ergreifen. Traditionellen Instituten ermöglicht die Vorgabe, sicherer in diesem Markt tätig zu werden. Hiesige Granden arbeiten bereits an eigenen Produkten für digitale Vermögenswerte. Ein proaktives Vorgehen zahlt sich aus.

Zunehmende Dynamik im Jahr 2024

Die EBA setzt sich weiter konsequent für Professionalisierung und Sicherheit im Kryptosektor ein. Bestehende Marktteilnehmer müssen ihr Geschäft ab Ende 2024 an die neuen Vorgaben anpassen. Erforderlich sind eine gründliche Überprüfung von Kundschaft, Produktpalette und Vertriebsmodell sowie die Implementierung geeigneter Kontrollmechanismen. Markteinsteigern eröffnet sich die Chance, mit höchsten Compliance-Standards zu starten. Die Konsultation weiterer Leitlinien ist gestartet – eine zunehmende Dynamik ist auch 2024 zu erwarten.

Maximilian Distler

Senior Consultant der Beratungs-
gesellschaft Capco

Jan-Michael Steiner

Principal Consultant der Beratungsgesellschaft Capco